Interner oder externer Gefahrgutbeauftragter

Welche LÖSUNG passt zu Ihrem Unternehmen?

Wer in der Schweiz gefährliche Güter versendet, verpackt, verlädt oder befördert, muss in vielen Fällen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen. Das verlangt die Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV. Offen bleibt oft die Frage, wer diese Aufgabe übernimmt. Sie können eine eigene Person ausbilden lassen oder die Funktion an einen externen Gefahrgutbeauftragten übergeben. Beide Wege haben ihre Berechtigung. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie sich die Wege unterscheiden und welcher zu Ihrem Unternehmen passt.

Was der Gefahrgutbeauftragte für Ihr Unternehmen bedeutet

Der Gefahrgutbeauftragte überwacht, ob Ihr Betrieb die Vorschriften nach ADR, SDR und GGBV einhält. Er berät die Geschäftsleitung, prüft Abläufe wie Verpacken, Kennzeichnen und Verladen und sorgt dafür, dass Mitarbeitende richtig geschult sind. Zudem erstellt er jährlich einen Bericht über die Gefahrguttätigkeiten und verfasst bei Zwischenfällen einen Unfallbericht.

Ob Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten braucht, hängt von Ihren Tätigkeiten und den Mengen ab. Bei kleinen Mengen gelten oft Befreiungen. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur GGBV. Steht fest, dass Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie übertragen die Aufgabe einer Person aus Ihrem Team oder Sie beauftragen einen externen Gefahrgutbeauftragten.

Option 1 – Einen eigenen Gefahrgutbeauftragten ausbilden

Beim ersten Weg übernimmt eine Person aus Ihrem Unternehmen die Funktion. Sie besucht eine Ausbildung und legt die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten ab. Der Schulungsnachweis gilt fünf Jahre. Danach ist eine erneute Prüfung nötig, damit die Person die Funktion weiter ausüben darf.

  • Die Person kennt Ihren Betrieb und Ihre Abläufe von innen.
  • Sie ist täglich vor Ort und kann rasch auf Veränderungen reagieren.
  • Das Fachwissen bleibt im Unternehmen, solange die Person bleibt.

Diesem Nutzen stehen einige Punkte gegenüber. Ausbildung und Prüfung kosten Zeit und Geld. Oft kommt die Aufgabe zusätzlich zum Tagesgeschäft dazu. Verlässt die Person das Unternehmen, geht das Wissen verloren und Sie müssen rasch Ersatz finden. Zudem übersieht man intern leichter Fehler, an die man sich gewöhnt hat. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bleibt in jedem Fall beim Unternehmen.

Dieser Weg eignet sich vor allem für grössere Betriebe mit regelmässigen und umfangreichen Gefahrguttätigkeiten, in denen die Aufgabe genügend Arbeitszeit füllt.

Option 2 – Externer Gefahrgutbeauftragter durch SBTL.ch

Der zweite Weg richtet sich an Unternehmen, die die Funktion nicht selbst aufbauen möchten. SBTL.ch übernimmt dann die Rolle als externer Gefahrgutbeauftragter für Ihren Betrieb. Bei einem ersten Besuch lernen wir Ihre Abläufe kennen. Danach sind wir per Telefon und E-Mail erreichbar und kommen bei Bedarf vor Ort.

  • Sofort einsatzbereit, ohne Ausbildungszeit und ohne Prüfungsrisiko
  • Immer auf dem aktuellen Stand der Vorschriften
  • Erfahrung aus vielen Betrieben und Branchen
  • Kein Wissensverlust bei Personalwechseln
  • Ein unabhängiger Blick von aussen auf Ihre Abläufe
  • Jahresbericht, Unterweisungen und Beratung aus einer Hand

Der Nachteil ist, dass wir nicht täglich in Ihrem Betrieb sind. Für die laufende Umsetzung braucht es deshalb eine Ansprechperson bei Ihnen, die Fragen und Änderungen an uns weitergibt.

Die Kosten sind planbar und richten sich nach Umfang und Art Ihrer Gefahrguttätigkeiten. Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche Offerte.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Die beste Antwort hängt von Ihrer Ausgangslage ab. Haben Sie viel Gefahrgut, feste Abläufe und eine Person, die sich langfristig mit dem Thema befassen möchte, kann ein interner Gefahrgutbeauftragter sinnvoll sein. Für die meisten KMU mit gelegentlichen oder überschaubaren Gefahrguttätigkeiten ist ein externer Gefahrgutbeauftragter die einfachere und oft günstigere Lösung.

KriteriumInternExtern
Startnach Ausbildung und Prüfungsofort
Präsenz im Betriebtäglichnach Vereinbarung
Fachwissenauf den eigenen Betrieb bezogenaus vielen Branchen
PersonalwechselWissen geht verlorenkein Risiko
Geeignet fürgrössere Betriebe mit viel GefahrgutKMU und Betriebe mit wechselndem Bedarf

Auch Zwischenlösungen sind möglich. Zum Beispiel übernimmt SBTL.ch die Funktion, bis eine eigene Person ausgebildet ist.

Persönliche Beratung zur passenden Lösung

Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen, unterstützen wir Sie gerne. Wir klären gemeinsam, ob Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten braucht, und zeigen Ihnen, welche Lösung zu Ihren Abläufen passt.

Mehr zu unseren Leistungen finden Sie auf der Seite Gefahrgutberatung und externer Gefahrgutbeauftragter. Oder Sie fragen direkt eine unverbindliche Offerte an.