Wer gefährliche Güter versendet, verpackt, verlädt, transportiert oder entlädt, übernimmt Verantwortung. Doch nicht jede Person benötigt dieselbe Ausbildung.
Je nach Tätigkeit kann eine ADR-1.3-Unterweisung ausreichen oder eine ADR/SDR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer erforderlich sein.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche ADR-Schulungen es gibt, für wen sie vorgesehen sind und worin sich die verschiedenen Ausbildungswege unterscheiden.
Gefahrgut betrifft im Betrieb oft mehr Personen, als auf den ersten Blick sichtbar ist. Nicht nur Chauffeure und Chauffeusen kommen mit den Vorschriften in Berührung. Auch Mitarbeitende in Lager, Versand, Disposition, Verpackung oder Verladung können Aufgaben übernehmen, für die eine entsprechende Unterweisung erforderlich ist.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob Ihr Unternehmen Gefahrgut befördert, sondern welche Aufgaben eine Person tatsächlich übernimmt.
Zum Beispiel:
Je nach Tätigkeit ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Schulung.
Nicht jede Tätigkeit mit Gefahrgut erfordert dieselbe Ausbildung. Die folgende Übersicht hilft Ihnen dabei, den passenden Schulungsweg einzuordnen.
Dazu zählen beispielsweise Mitarbeitende aus Lager, Versand, Verpackung, Verladung, Entladung oder Disposition.
Die Inhalte werden auf die jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten abgestimmt.
Geeignet für – Mitarbeitende, die an Gefahrgutprozessen beteiligt sind.
Für bestimmte Gefahrguttransporte benötigen Chauffeure und Chauffeusen eine ADR/SDR-Schulungsbescheinigung. Der Basiskurs vermittelt die erforderlichen Grundlagen für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf der Strasse.
Behandelt werden unter anderem
Geeignet für – Fahrzeugführer, die Gefahrgut transportieren und eine ADR/SDR-Schulungsbescheinigung benötigen.
Eine bestehende ADR/SDR-Schulungsbescheinigung ist nicht unbegrenzt gültig. Mit der Auffrischung werden bestehende Kenntnisse aktualisiert und Änderungen der Vorschriften behandelt.
Geeignet für – Fahrzeugführer mit bestehender ADR/SDR-Schulungsbescheinigung, die ihre Qualifikation erneuern möchten.
Eine bestehende ADR/SDR-Schulungsbescheinigung ist nicht unbegrenzt gültig. Mit der Auffrischung werden bestehende Kenntnisse aktualisiert und Änderungen der Vorschriften behandelt.
Geeignet für – Fahrzeugführer mit bestehender ADR/SDR-Schulungsbescheinigung, die ihre Qualifikation erneuern möchten.
Ein Gefahrguttransport beginnt lange bevor das Fahrzeug losfährt.
Bereits beim Verpacken, Kennzeichnen, Zusammenstellen der Dokumente oder beim Verladen können Fehler entstehen, die sich auf den gesamten Transport auswirken.
Deshalb müssen Personen, deren Aufgabenbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, entsprechend ihrer Tätigkeit unterwiesen sein. Das ADR unterscheidet dabei zwischen allgemeinem Sicherheitsbewusstsein, aufgabenbezogener Unterweisung und Sicherheitsunterweisung.
Nicht jede Unterweisung muss an einen festen Schulungstag gebunden sein. Mit dem ADR-1.3-E-Learning von SBTL.ch können Mitarbeitende die Inhalte flexibel und ortsunabhängig bearbeiten. Die Lerninhalte sind verständlich aufgebaut und können im eigenen Tempo absolviert werden. Eine abschliessende Lernkontrolle unterstützt dabei, das erworbene Wissen zu überprüfen.
Ihre Vorteile
Wenn mehrere Mitarbeitende geschult werden sollen, kann eine individuelle Firmenschulung sinnvoll sein. Dabei können die Inhalte stärker auf die tatsächlichen Tätigkeiten, Gefahrgüter und Abläufe Ihres Unternehmens ausgerichtet werden. Statt nur allgemeine Beispiele zu behandeln, lassen sich Situationen aus Ihrem eigenen Betriebsalltag einbeziehen.
Das macht die Schulung greifbarer und erleichtert die Übertragung in die Praxis.
Das ADR ist umfangreich. Im Arbeitsalltag ist jedoch entscheidend, dass Mitarbeitende wissen, welche Vorgaben für ihre eigene Tätigkeit wichtig sind.
Genau darauf legen wir bei unseren Schulungen Wert.
Für die ADR-1.3-Unterweisung gibt es keine pauschale Gültigkeitsdauer von beispielsweise zwei Jahren.
Das ADR verlangt, dass die Unterweisung in regelmässigen Abständen durch Auffrischungen ergänzt wird, damit Änderungen der Vorschriften berücksichtigt werden.
Eine erneute oder ergänzende Unterweisung sollte insbesondere geprüft werden, wenn sich Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Prozesse oder relevante Vorschriften verändern.
Die Unterweisung muss zudem dokumentiert werden. In der Schweiz müssen die entsprechenden Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Davon zu unterscheiden ist die ADR/SDR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer.
Diese ist fünf Jahre gültig. Für die Erneuerung muss eine entsprechende Auffrischung absolviert und die vorgeschriebene Prüfung bestanden werden.
Wer bereits eine ADR/SDR-Schulungsbescheinigung besitzt, sollte deshalb das Ablaufdatum frühzeitig kontrollieren und die Auffrischung rechtzeitig einplanen.
Die Vorschriften für den Gefahrguttransport werden regelmässig weiterentwickelt. Mit ADR 2027 steht die nächste Anpassung des Regelwerks bevor. Für Unternehmen bedeutet das, bestehende Prozesse und Schulungsinhalte erneut zu prüfen.
Gerade bei Mitarbeitenden, die Gefahrgut verpacken, versenden, verladen oder transportieren, sollte neues Wissen rechtzeitig in den Arbeitsalltag einfliessen. Wer frühzeitig plant, kann notwendige Anpassungen strukturiert umsetzen und Schulungen ohne Zeitdruck organisieren.
Schulungen schaffen Wissen. Im betrieblichen Alltag entstehen jedoch häufig weitere Fragen rund um Gefahrgut.
SBTL.ch unterstützt Unternehmen deshalb auch bei der praktischen Umsetzung.
Gefahrgutberatung
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Externer Gefahrgutbeauftragter
Ihr Unternehmen benötigt einen Gefahrgutbeauftragten oder möchte diese Funktion extern abdecken?
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Gefahrgut verpacken
Sie müssen gefährliche Güter versenden und benötigen Unterstützung beim fachgerechten Verpacken und Vorbereiten der Sendung?
Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen entsprechend ihrer Tätigkeit und Verantwortung unterwiesen beziehungsweise geschult sein.
Dazu gehören nicht nur Chauffeure und Chauffeusen. Auch Mitarbeitende aus Lager, Versand, Verpackung, Verladung, Entladung oder Disposition können entsprechende Schulungen benötigen.
Welche Ausbildung erforderlich ist, hängt von der konkreten Aufgabe und der Art des Gefahrguttransports ab.
Für unterschiedliche Tätigkeiten stehen verschiedene Schulungswege zur Verfügung.
Entscheidend ist, welche Aufgaben eine Person übernimmt und welche Vorschriften dafür gelten.
Nein. Die ADR-1.3-Unterweisung und der ADR/SDR-Basiskurs erfüllen unterschiedliche Anforderungen.
ADR 1.3 richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.
Der ADR/SDR-Basiskurs ist dagegen eine Ausbildung für Fahrzeugführer, die für bestimmte Gefahrguttransporte eine entsprechende Schulungsbescheinigung benötigen.
Ein ADR-1.3-Schulungsnachweis ersetzt keine vorgeschriebene ADR/SDR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer.
Ja, wenn ihre Aufgaben die Beförderung gefährlicher Güter umfassen.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Mitarbeitende Gefahrgut verpacken, kennzeichnen, für den Versand vorbereiten oder Fahrzeuge be- und entladen.
Auch Personen, die Beförderungspapiere erstellen oder Transporte disponieren, können unter die Unterweisungspflicht nach ADR 1.3 fallen.
Die Unterweisung vermittelt das Wissen, das Mitarbeitende für ihre Aufgaben im Zusammenhang mit Gefahrgut benötigen.
Das ADR unterscheidet drei zentrale Bereiche.
Dazu gehören beispielsweise grundlegende Gefahrgutvorschriften, Kennzeichnung, Risiken beim Umgang mit Gefahrgut und das richtige Verhalten bei Zwischenfällen.
Mitarbeitende müssen vor der Übernahme entsprechender Aufgaben unterwiesen werden.
Solange die erforderliche Unterweisung noch nicht erfolgt ist, dürfen sie diese Aufgaben nur unter direkter Überwachung einer bereits unterwiesenen Person wahrnehmen.
Unternehmen sollten den Schulungsbedarf deshalb bereits bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender berücksichtigen.
Das ADR legt für die Unterweisung nach Kapitel 1.3 keine pauschale Gültigkeitsdauer von beispielsweise zwei Jahren fest.
Die Unterweisung muss jedoch in regelmässigen Abständen aufgefrischt werden, damit Änderungen der Vorschriften berücksichtigt werden.
Auch bei neuen Aufgaben, veränderten Arbeitsabläufen oder zusätzlichen Gefahrgütern sollte geprüft werden, ob eine ergänzende Unterweisung notwendig ist.
Ja. Der Arbeitgeber muss Aufzeichnungen über die erhaltenen Unterweisungen aufbewahren.
In der Schweiz beträgt die vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer mindestens fünf Jahre.
Die Dokumentation muss dem Arbeitnehmer oder der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden können.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Fünf Jahre Aufbewahrungsdauer bedeuten nicht, dass die Unterweisung automatisch fünf Jahre gültig ist.
Bei SBTL.ch steht die ADR-1.3-Unterweisung auch als E-Learning zur Verfügung.
Die Lerninhalte können zeit- und ortsunabhängig bearbeitet werden. Dadurch eignet sich diese Form besonders für einzelne Mitarbeitende oder Teams, die flexibel geschult werden sollen.
Wichtig ist, dass die Unterweisung sämtliche für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Inhalte abdeckt und entsprechend dokumentiert wird.
Nein. Nicht jeder Gefahrguttransport erfordert automatisch eine ADR/SDR-Schulungsbescheinigung.
Ob diese notwendig ist, hängt unter anderem von der Art des Gefahrguts, der transportierten Menge, der Beförderungsart und den anwendbaren Freistellungen ab.
Deshalb sollte vor dem Transport geprüft werden, welche Ausbildungsanforderungen im konkreten Fall gelten.
Der ADR/SDR-Basiskurs vermittelt die erforderlichen Grundlagen für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf der Strasse.
Dazu gehören unter anderem:
Nach erfolgreichem Abschluss und bestandener Prüfung wird die entsprechende ADR/SDR-Schulungsbescheinigung ausgestellt.
Der Aufbaukurs Tank wird für bestimmte Gefahrguttransporte in Tanks benötigt.
Dabei stehen die besonderen Risiken und Anforderungen des Tanktransports im Mittelpunkt.
Ob die zusätzliche Qualifikation erforderlich ist, hängt unter anderem von der Tankart, dem Fassungsraum und den beförderten gefährlichen Gütern ab.
Der Tank-Aufbaukurs ergänzt die entsprechende Grundausbildung für Fahrzeugführer.
Die ADR/SDR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer ist fünf Jahre gültig.
Für die Erneuerung muss eine entsprechende Auffrischung absolviert und die vorgeschriebene Prüfung bestanden werden.
Wird die Auffrischungsprüfung innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf bestanden, beginnt die neue fünfjährige Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der bisherigen Bescheinigung.
Kontrollieren Sie das Ablaufdatum Ihrer ADR/SDR-Schulungsbescheinigung frühzeitig.
Die Auffrischung sollte so geplant werden, dass Kurs und Prüfung rechtzeitig abgeschlossen werden können.
Wer die Auffrischungsprüfung innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf besteht, erhält eine neue Bescheinigung, deren Gültigkeit an das bisherige Ablaufdatum anschliesst.
So lässt sich die bestehende Qualifikation ohne Unterbruch erneuern.
Bei SBTL.ch stehen je nach Schulungsbedarf unterschiedliche Lernwege zur Verfügung.
So können sowohl einzelne Teilnehmende als auch ganze Teams passend zu ihrer Tätigkeit geschult werden.
Ja. Für Unternehmen bietet SBTL.ch individuelle Firmenschulungen an.
Dabei können die Inhalte auf die Tätigkeiten, Gefahrgüter und betrieblichen Abläufe abgestimmt werden.
Gerade bei mehreren Mitarbeitenden erleichtert dies eine gemeinsame und praxisnahe Weiterbildung.
Ja. Bei individuellen Firmenschulungen können branchenspezifische Anforderungen und typische Situationen aus Ihrem Unternehmen berücksichtigt werden.
Beispielsweise können Verpackung, Kennzeichnung, Verladung oder die Organisation von Gefahrguttransporten im Mittelpunkt stehen.
So wird das vermittelte Wissen direkt mit dem Arbeitsalltag Ihrer Mitarbeitenden verbunden.
Mit ADR 2027 steht die nächste reguläre Überarbeitung der Gefahrgutvorschriften bevor.
Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob Änderungen Auswirkungen auf ihre Gefahrgüter, Transportabläufe, Unterweisungen oder bestehenden Schulungsinhalte haben.
Besonders wichtig ist, dass Mitarbeitende über diejenigen Änderungen informiert werden, die ihren Aufgabenbereich betreffen.
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Jeder Betrieb ist anders. Deshalb sollte auch die ADR-Schulung zu Ihren tatsächlichen Aufgaben passen.
Ob Verpackung, Versand, Verladung oder Transport – wir stimmen Ihre Firmenschulung auf die Anforderungen Ihres Unternehmens ab.
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