In unseren FAQ’s finden Sie kompakte Antworten zu Kursen, Schulungen, gesetzlichen Anforderungen und weiteren Dienstleistungen von SBTL.ch.
Damit können Sie sich in den Themenbereichen Weiterbildung, Sicherheit, Qualifikation und berufliche Entwicklung schnell orientieren. Sollten darüber hinaus Fragen offen bleiben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Einzelkurse, Firmenkurse & Module
Praxisorientierte Zusatzangebote
Gründung & Unternehmensaufbau
Vorbereitung & Voraussetzungen
asa, eduQua, Rabatte
Kursorte & Durchführung
Umbuchung & Ausfall
SBTL.ch bietet asa-anerkannte CZV-Weiterbildungskurse an, die alle gesetzlichen Themenbereiche abdecken.
Schwerpunkte:
Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden in 5 Modulen, jeweils samstags.
Einzelkurse
Firmenkurse
Alle 5 Jahre sind 35 Weiterbildungsstunden gesetzlich vorgeschrieben.
Aktuelle freie Plätze finden Sie hier:
Nein. Gesetzlich ist nur 1 Modul pro Tag erlaubt.
Unsere Module finden in der Regel samstags statt.
Ja, bei SBTL.ch sind die notwendigen Kursunterlagen und Lernmittel in der Regel im Kurspreis enthalten.
Sie erhalten alle Materialien, die für den erfolgreichen Abschluss des Weiterbildungstages erforderlich sind, direkt vor Ort oder digital.
Wer benötigt sie: Alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerbsmässige Fahrten mit Fahrzeugen der Kategorien C/C1 (Lastwagen) oder D/D1 (Busse) durchführen.
Wer benötigt sie nicht: private Fahrten, Fahrten mit Fahrzeugen bis 3,5 t (Ausnahme: gewisser grenzüberschreitender Verkehr ab 2,5 t), Einsatzkräfte wie Polizei oder Feuerwehr sowie Fahrten zur Instandhaltung oder im Rahmen der Fahrausbildung.
Die 35 Stunden (5 Tage) müssen innerhalb von fünf Jahren vor dem Ablaufdatum Ihres Fähigkeitsausweises absolviert werden.
Das genaue Datum finden Sie auf Ihrem Fähigkeitsausweis im Kreditkartenformat.
Wenn Sie die 35 Stunden bis zum Ablaufdatum nicht erreicht haben, ist Ihr Fähigkeitsausweis ungültig.
Sie dürfen ab diesem Tag keine gewerbsmässigen Transporte mehr durchführen, bis Sie die fehlenden Kurstage nachgeholt und den neuen Ausweis erhalten haben.
Die Berufserfahrung ist wertvoll, ersetzt aber nicht die gesetzliche Weiterbildungspflicht.
Die CZV verlangt ausdrücklich den Besuch von anerkannten Kursen, damit Ihr Wissensstand – zum Beispiel zu neuen Gesetzen oder technischer Entwicklung – aktuell bleibt.
Nein. Sobald der Fähigkeitsausweis abgelaufen ist, dürfen Sie keine gewerbsmässigen Fahrten mehr absolvieren.
Es gibt keine Kulanzfrist. Wer dennoch fährt, riskiert hohe Bussgelder für sich selbst und das Unternehmen (Verstoss gegen die CZV).
Ja, das ist sogar sehr empfehlenswert. Sie können die 5 Tage beliebig über die 5 Jahre verteilen, zum Beispiel jedes Jahr einen Tag.
SBTL.ch meldet jeden besuchten Tag direkt an das SARI-System (asa), in dem Ihre Stunden gesammelt werden.
Der Fähigkeitsausweis ist 5 Jahre gültig. Sobald Sie die 35 Stunden Weiterbildung absolviert haben, können Sie die Verlängerung beantragen.
Frühestens 3 Monate vor Ablauf stellen Sie bei der zuständigen Behörde (Strassenverkehrsamt) den Antrag und erhalten den neuen Ausweis.
Grundausbildung: richtet sich an Personen, die den Führerausweis neu erwerben und die CZV-Prüfung (Theorie & Praxis) zum ersten Mal ablegen müssen.
Weiterbildung: richtet sich an bestehende Chauffeure, die bereits einen Fähigkeitsausweis besitzen und diesen durch den Besuch von 5 Kurstagen alle 5 Jahre verlängern.
Ja. Wenn Sie beide Kategorien (C und D) besitzen, müssen Sie trotzdem nur insgesamt 5 Tage Weiterbildung in 5 Jahren besuchen.
Die besuchten CZV-Kurse werden für beide Kategorien gleichzeitig angerechnet, sofern die Kursthemen für beide Bereiche zugelassen sind.
Gesetzlich ist dies nicht strikt geregelt und oft Verhandlungssache oder im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegt.
In vielen Unternehmen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, weil die Weiterbildung im Interesse des Betriebs liegt. Es gibt jedoch auch Modelle, bei denen Fahrer die Kosten selbst tragen oder über Weiterbildungsfonds rückvergütet werden.
Unsere Workshops richten sich an Einzelpersonen und Firmen aus verschiedenen Branchen.
Die Workshops eignen sich sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Fachpersonen.
Wir passen Tiefe und Beispiele an die jeweilige Zielgruppe an, sodass gemischte Teams gemeinsam arbeiten können und alle Teilnehmenden profitieren.
Ein Workshop ist stärker auf Austausch und praktische Arbeit ausgerichtet als ein klassischer Kurs.
Im Mittelpunkt stehen gemeinsame Übungen, Fallbeispiele und Diskussionen, damit das Wissen direkt auf Ihren Arbeitsalltag übertragen werden kann.
Je nach Thema dauert ein Workshop in der Regel einen halben oder einen ganzen Tag.
Typische Elemente sind ein kurzer Einstieg, mehrere Praxisblöcke mit Gruppenarbeit sowie ein Abschluss mit konkreten Massnahmen für den Alltag.
Ja, Inhalte können frei kombiniert und auf Ihre Ziele abgestimmt werden.
Ja. In einem kurzen Vorgespräch klären wir Ihre Ziele, Zielgruppe und Rahmenbedingungen.
Anschliessend passen wir Inhalte, Beispiele und Unterlagen an Ihr Unternehmen an und können auch interne Prozesse oder Fälle aufnehmen.
Idealerweise nehmen zwischen 6 und 14 Personen an einem Workshop teil, damit alle aktiv mitarbeiten können.
Grössere Gruppen sind möglich, wir empfehlen dann jedoch eine Aufteilung in mehrere Workshops oder zusätzliche Betreuung vor Ort.
Ja. Sie erhalten je nach Thema Handouts, Checklisten oder Vorlagen, die Sie im Alltag direkt nutzen können.
Die Unterlagen stellen wir nach dem Workshop in der Regel digital zur Verfügung, auf Wunsch auch ausgedruckt.
Ja, viele Workshops können wir auf Wunsch online oder hybrid durchführen.
Dabei nutzen wir interaktive Tools und stellen alle Unterlagen digital zur Verfügung. Für stark praktische oder fahrbezogene Themen empfehlen wir jedoch Präsenz-Workshops.
Ja, wir unterstützen angehende Unternehmer im Transportbereich umfassend.
Der Weg in die Selbständigkeit lässt sich in mehrere Schritte gliedern.
SBTL.ch unterstützt Sie vor allem bei den Themen Bewilligungen, Transportlizenz, Organisation und Kalkulation.
Welche Bewilligungen nötig sind, hängt von Ihrer Tätigkeit ab.
In einem Beratungsgespräch prüfen wir gemeinsam, welche Bewilligungen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind.
Als gewerbsmässiger Transporteur gelten Sie in der Regel, wenn Sie Transporte gegen Entgelt oder im Rahmen einer auf Gewinn ausgerichteten Tätigkeit durchführen.
Private Fahrten oder reine Eigenverwendungen ohne Entgelt fallen in der Regel nicht darunter, können aber im Einzelfall geprüft werden.
Die passende Rechtsform hängt von Ihrer Situation und Ihrem Risiko- und Finanzierungsbedarf ab.
Wir geben Ihnen einen Überblick aus Sicht des Transportgewerbes, ersetzen aber keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für die konkrete Wahl empfehlen wir zusätzlich den Austausch mit Treuhand oder Steuerberatung.
Die Höhe des benötigten Eigenkapitals hängt von Ihrem Geschäftsmodell, der Anzahl Fahrzeuge und der gewünschten Rechtsform ab.
Typische Kostenblöcke sind zum Beispiel:
In unseren Beratungen helfen wir Ihnen, diese Kosten zu strukturieren und eine realistische Kalkulation zu erstellen. Konkrete Finanzierungsentscheide sollten Sie gemeinsam mit Bank oder Treuhandstelle treffen.
Ja. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Angebot wirtschaftlich und nachvollziehbar zu planen.
Der Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH erfolgt in mehreren Schritten.
Wir zeigen Ihnen auf, worauf Sie aus Sicht des Transportbetriebs achten sollten. Die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit einer Treuhand- oder Rechtsberatung.
Aus unserer Erfahrung gibt es einige wiederkehrende Stolpersteine.
Genau hier setzen unsere Kurse und Beratungen an, damit Sie typische Fehler von Anfang an vermeiden.
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit im Transportbereich ist grundsätzlich möglich, solange alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen, ob ein nebenberuflicher Einstieg zu Ihrer Situation passt oder ob ein direkter Vollzeitstart sinnvoller ist.
Die Transportlizenz ist eine behördliche Bewilligung, die ein Unternehmen zum gewerbsmässigen Transport von Gütern oder Personen berechtigt.
Sie stellt sicher, dass Unternehmen fachlich geeignet, finanziell leistungsfähig und zuverlässig sind und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Der Vorbereitungskurs zur Transportlizenz deckt alle prüfungsrelevanten Themen ab, damit Sie die fachliche Eignung nachweisen können.
Eine Transportlizenz ist für Unternehmen obligatorisch, die gewerbsmässige Transporte über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht durchführen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, ob Sie gewerbsmässige Transporte mit Fahrzeugen oder Kombinationen über 2,5 Tonnen durchführen.
Wir prüfen im Rahmen einer Beratung gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Einsätze unter die Lizenzpflicht fallen.
Von der Lizenzpflicht ausgenommen sind einzelne Spezialfälle, zum Beispiel bestimmte Eigen- oder Unterhaltsfahrten.
Ob Ihr Betrieb unter eine Ausnahme fällt, hängt von Art der Fahrt, Fahrzeug und Zweck ab. Wir klären im Gespräch, ob für Ihre Transporte eine Lizenz notwendig ist oder nicht.
Für die Erteilung einer Transportlizenz müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Transportlizenz (Zulassungsbewilligung als Strassentransportunternehmen) wird vom Bundesamt für Verkehr in der Regel für 5 Jahre erteilt.
Vor Ablauf dieser Frist muss die Lizenz erneuert werden. Dabei prüft das BAV, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind – insbesondere finanzielle Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und fachliche Eignung sowie eine gemeldete, fachlich geeignete verantwortliche Person (Verkehrsleiter).
Für die Erneuerung werden aktuelle Unterlagen verlangt, zum Beispiel Jahresabschluss oder Nachweis des Eigenkapitals bzw. einer Bankgarantie sowie aktuelle Auszüge aus Straf- und Betreibungsregister.
Die genaue Liste kann je nach Kanton leicht variieren, typischerweise gehören dazu:
Wir unterstützen Sie dabei, die Unterlagen vollständig und korrekt vorzubereiten.
Für die Transportlizenz fallen einmalige Gebühren für Prüfung und Erteilung sowie laufende Kosten für den Betrieb an.
Dazu gehören zum Beispiel:
In unseren Beratungen helfen wir Ihnen, diese Kosten realistisch zu planen und in Ihre Kalkulation zu integrieren.
Der Verkehrsleiter ist eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung und den Erhalt der Transportlizenz.
Er trägt die fachliche Verantwortung für den Transportbetrieb, überwacht die Einhaltung der Vorschriften und stellt sicher, dass Abläufe, Fahrzeuge und Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
SBTL.ch kann diese Funktion als externer Verkehrsleiter für Ihr Unternehmen übernehmen.
Transporte ohne erforderliche Transportlizenz können zu erheblichen Konsequenzen führen.
Mögliche Folgen sind unter anderem Bussgelder, Auflagen der Behörde, Einschränkungen im Betrieb oder der Entzug der Bewilligung. Zudem kann dies Auswirkungen auf Versicherungsdeckung und Haftungsfragen haben.
Mit einer sauberen Lizenzsituation und klar geregelter Verkehrsleitung reduzieren Sie dieses Risiko deutlich.
Ja, alle CZV-Kurse sind vollständig asa-anerkannt.
Ja – SBTL.ch ist eduQua-zertifiziert.
Ja – wir bieten z.B unser CZV-Bundle für mehrere Kurstage an.
Die Kosten hängen vom jeweiligen Kursformat ab. Die aktuellen Preise finden Sie direkt in der Kursübersicht auf unserer Website. Dort sind alle Tarife pro Kurstag sowie allfällige Paketpreise transparent aufgeführt.
Die im Preis enthaltenen Leistungen sind bei jedem Kurs klar beschrieben. In der Regel sind Kursunterlagen im Preis inbegriffen. Ob Verpflegung, Parkplatz oder weitere Extras enthalten sind, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursausschreibung.
In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber ganz oder teilweise die Kosten, weil die Weiterbildung direkt dem Unternehmen zugutekommt. Klären Sie dies am besten intern ab – wir stellen Ihnen bei Bedarf gerne eine Teilnahme- oder Kostenbestätigung zur Verfügung.
Berufsbezogene Weiterbildungen können in vielen Fällen bei der Steuererklärung als Weiterbildungskosten geltend gemacht werden. Welche Regeln in Ihrem Kanton genau gelten, erfahren Sie bei der zuständigen Steuerbehörde. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Bestätigung über die Kurskosten aus.
Je nach Branche und Gesamtarbeitsvertrag können Beiträge aus Weiterbildungs- oder Berufsbildungsfonds möglich sein. Ob Sie davon profitieren können, hängt von Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Branche ab. Am besten klären Sie dies direkt mit Ihrem Arbeitgeber oder Verband; wir liefern Ihnen die nötigen Kursangaben gerne dazu.
In der Migros Klubschule Aarau – moderne, zentrale Kursräume.
Ja – Firmenkurse werden schweizweit beim Unternehmen durchgeführt.
Die Kurse in Aarau finden in Gehdistanz zum Bahnhof statt. Vom Bahnhof Aarau erreichen Sie die Migros Klubschule in wenigen Minuten zu Fuss.
Wir empfehlen die Anreise mit dem ÖV, da Sie so stressfrei und unabhängig von der Parkplatzsituation unterwegs sind.
Die Kursräume in der Migros Klubschule Aarau sind grundsätzlich gut zugänglich. Je nach Raum und Setting kann es jedoch Unterschiede geben.
Teilen Sie uns besondere Bedürfnisse (z.B Rollstuhl, eingeschränkte Mobilität) am besten bereits bei der Anmeldung mit, damit wir die Durchführung entsprechend planen können.
Unsere offenen CZV-Kurse finden in der Regel in Aarau statt. Einzelne Workshops oder Spezialangebote können je nach Nachfrage auch an anderen Standorten organisiert werden.
Für Firmenkurse kommen wir auf Wunsch direkt zu Ihnen in den Betrieb oder an einen vereinbarten Schulungsort.
Ja. Für Firmen bieten wir Inhouse-Schulungen direkt vor Ort im Unternehmen an.
Die Inhalte werden auf Ihren Fuhrpark, Ihre Prozesse und Ihre Mitarbeitenden abgestimmt, damit der Praxisnutzen möglichst hoch ist.
Die genauen Kurszeiten sind in der jeweiligen Ausschreibung angegeben. Ein CZV-Tag umfasst in der Regel einen vollen Kurstag mit mehreren Pausen.
Wir planen genügend Zeit für Kaffee- und Mittagspausen ein, damit Sie konzentriert und aufmerksam am Unterricht teilnehmen können.
Die meisten Kurse werden in deutscher Sprache durchgeführt.
Wenn Sie uns frühzeitig informieren, können wir prüfen, ob in Ihrem Fall Unterstützung (z.B langsamere Sprechweise oder zusätzliche Erklärungen) sinnvoll ist oder ob eine andere Lösung in Frage kommt.
Bei Kursen bis CHF 500.– kann bis zu einer bestimmten Frist vor Kursbeginn storniert werden, ohne dass das gesamte Kursgeld verfällt. Es fällt lediglich eine Bearbeitungs- bzw. Rücktrittsgebühr an.
Bei Kursen über CHF 500.– gelten gestaffelte Rücktrittsgebühren je nach Zeitraum vor Kursbeginn. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unseren AGB.
Je näher die Abmeldung am Kurstermin liegt, desto höher ist die Rücktrittsgebühr.
Ab einem bestimmten Zeitpunkt vor Kursbeginn ist das gesamte Kursgeld geschuldet, auch wenn der Kurs nicht besucht wird. Die exakten Fristen und Prozentsätze sind in den AGB festgehalten.
Stornierungen und Umbuchungen sollten möglichst frühzeitig und schriftlich erfolgen.
Massgebend für die Berechnung der Rücktrittsgebühr ist der Zeitpunkt, an dem Ihre Meldung bei uns eingeht. Bewahren Sie die Bestätigung deshalb gut auf.
Wenn Sie ohne Abmeldung nicht zum Kurs erscheinen, gilt dies als No-Show.
In diesem Fall bleibt das gesamte Kursgeld geschuldet. Nicht besuchte Kurstage können nicht kostenlos nachgeholt werden.
Muss ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, wird das bereits bezahlte Kursgeld erlassen oder zurückerstattet.
Weitere Ansprüche – etwa auf Entschädigung von Reise-, Übernachtungs- oder Ausfallkosten – sind gemäss AGB ausgeschlossen.
Bei einer Verschiebung des Kurses informieren wir Sie frühzeitig und bieten, wenn nötig, Ersatztermine oder Alternativen an.
Kein Problem! Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon – wir helfen Ihnen gerne weiter und finden die passende Lösung für Ihr Anliegen.
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