
ADR: Das internationale Regelwerk für Gefahrguttransporte
Wer in der Schweiz oder Europa Gefahrgut transportiert, kommt am ADR nicht vorbei. Die Abkürzung steht für Accord europeen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route – das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse.
Warum gibt es das ADR?
Jeden Tag werden in Europa Millionen Tonnen gefährlicher Güter transportiert: Treibstoffe, Chemikalien, Gase, Batterien und vieles mehr. Ohne einheitliche Regeln waere das ein enormes Sicherheitsrisiko. Das ADR sorgt dafür, dass alle Beteiligten – vom Absender über den Fahrer bis zum Empfaenger – die gleichen Standards einhalten.
Das Abkommen wurde 1957 in Genf unterzeichnet und wird alle zwei Jahre aktualisiert. Aktuell gilt das ADR 2025. Über 50 Laender haben das ADR ratifiziert.
Was regelt das ADR konkret?
- Klassifizierung: Einteilung gefährlicher Güter in 9 Gefahrgutklassen
- Verpackung: Welche Verpackungen (UN-Zulassung) für welche Stoffe zulässig sind
- Kennzeichnung: Gefahrzettel, Placards und orangefarbene Warntafeln
- Beförderungspapiere: Welche Dokumente mitgefuehrt werden müssen
- Fahrzeugausruestung: Feuerloecher, Schutzausruestung, Warnzeichen
- Fahrerschulung: ADR-Führerausweis für Gefahrgut-Chauffeure
- Freistellungen: Kleinmengenregelungen (z.B. 1000-Punkte-Regel)
ADR in der Schweiz: Die SDR
In der Schweiz wird das ADR durch die SDR (Strassentransportverordnung) in nationales Recht umgesetzt. Die SDR enthaelt zusaetzliche Schweiz-spezifische Regelungen, z.B. für Tunnels und den Alpentransit.
ADR 1.3 Unterweisung: Wer braucht sie?
Gemaess ADR Kapitel 1.3 müssen alle Personen, die am Gefahrguttransport beteiligt sind, eine Unterweisung erhalten. Das betrifft nicht nur Fahrer, sondern auch:
- Lageristen und Versandmitarbeiter
- Verlader und Verpacker
- Disponenten und Buero-Personal
- Führungskräfte mit Verantwortung für Gefahrgut
Die Unterweisung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen und regelmässig aufgefrischt werden.
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