Sie versenden, transportieren, verpacken oder handhaben gefährliche Güter? Dann stellt sich schnell die Frage, welche Vorschriften für Ihren Betrieb gelten.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation richtig einzuschätzen. Gemeinsam prüfen wir, welche Pflichten bestehen und welche Massnahmen notwendig sind.
Dabei klären wir auch, ob Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Abläufe sicher und gesetzeskonform gestalten können.
Nicht jedes Unternehmen mit Gefahrgut benötigt automatisch einen Gefahrgutbeauftragten. Entscheidend sind unter anderem Ihre Tätigkeiten, die transportierten Güter und die Mengen. Zudem können je nach Situation gesetzliche Ausnahmen gelten.
Eine Prüfung ist deshalb besonders sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen:
Wir betrachten Ihre konkrete Situation. Anschliessend zeigen wir Ihnen verständlich auf, welche Vorgaben für Ihren Betrieb gelten.
Die Vorschriften rund um Gefahrgut sind umfangreich. Gleichzeitig gelten je nach Tätigkeit unterschiedliche Regeln. Deshalb betrachten wir nicht nur einzelne Vorschriften. Vielmehr prüfen wir Ihre tatsächlichen Abläufe im Betrieb. So erhalten Sie eine Beratung, die zu Ihrem Unternehmen passt.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
Zuerst klären wir, ob Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt. Dabei prüfen wir auch, ob eine gesetzliche Ausnahme möglich ist. So wissen Sie, welche Pflichten tatsächlich für Ihren Betrieb gelten.
Wir prüfen Ihre bestehenden Abläufe. Dazu gehören zum Beispiel das Verpacken, Kennzeichnen, Be- und Entladen sowie die Übergabe von Gefahrgut. Dadurch lassen sich mögliche Schwachstellen früh erkennen.
Wir zeigen Ihnen, welche Vorgaben für Ihre Transporte und Tätigkeiten wichtig sind. Dabei erklären wir die Anforderungen verständlich und mit Bezug zu Ihrem Arbeitsalltag.
Auch korrekte Unterlagen sind beim Gefahrgut wichtig. Deshalb prüfen wir auf Wunsch Beförderungspapiere und weitere relevante Dokumente. Dabei achten wir unter anderem auf Vollständigkeit und klare Angaben.
Gefahrgut muss passend verpackt und korrekt gekennzeichnet werden. Wir unterstützen Sie deshalb bei Fragen zu Verpackungen, Gefahrzetteln und weiteren Kennzeichnungen.
Mitarbeitende müssen je nach Tätigkeit ausreichend geschult oder unterwiesen sein. Wir prüfen, welche Personen betroffen sind. Anschliessend zeigen wir Ihnen, welche Schulung für Ihren Betrieb sinnvoll ist.
Nicht jedes Unternehmen benötigt dieselbe Unterstützung. Deshalb unterscheiden wir zwischen einer einzelnen Beratung und einer laufenden Betreuung.
Eine Beratung eignet sich besonders, wenn Sie:
Eine laufende Betreuung eignet sich, wenn Sie:
Ergibt unsere Prüfung, dass Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, muss diese Aufgabe nicht zwingend intern übernommen werden.
SBTL.ch kann für Unternehmen in der Schweiz die Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen.
Dadurch erhalten Sie eine laufende fachliche Betreuung. Gleichzeitig müssen Sie die Funktion nicht mit eigenen Mitarbeitenden aufbauen.
Auf unserer Dienstleistungsseite erfahren Sie mehr über die Leistungen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
Gefahrgut betrifft deutlich mehr Branchen als klassische Transportunternehmen.
Wir beraten unter anderem:
Entscheidend ist deshalb nicht nur Ihre Branche. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeiten Ihr Unternehmen mit gefährlichen Gütern ausführt.
Sie schildern uns Ihre Tätigkeiten, Produkte und bestehenden Gefahrgutprozesse.
Wir beurteilen, welche Vorschriften und Pflichten für Ihr Unternehmen relevant sind.
Sie erhalten konkrete Empfehlungen zu Abläufen, Dokumentation, Schulungen und notwendigen Massnahmen.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Umsetzung oder übernehmen die laufende Betreuung als externer Gefahrgutbeauftragter.
Sie sind unsicher, welche Vorgaben für Ihr Unternehmen gelten? Oder möchten Sie wissen, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen?
Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen klar auf, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Nein. Nicht jedes Unternehmen, das mit gefährlichen Gütern arbeitet, benötigt automatisch einen Gefahrgutbeauftragten.
Ob eine Verpflichtung besteht, hängt unter anderem von den Tätigkeiten des Unternehmens, den Gefahrgütern, den Mengen sowie möglichen gesetzlichen Freistellungen ab.
Im Rahmen einer Gefahrgutberatung prüfen wir Ihre konkrete Ausgangslage und zeigen Ihnen auf, welche Anforderungen für Ihren Betrieb relevant sind.
Eine Beratung ist besonders sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, welche Gefahrgutvorschriften für Ihr Unternehmen gelten oder ob bestehende Prozesse korrekt umgesetzt werden.
Typische Themen sind beispielsweise Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Schulungspflichten, Beförderung oder die Frage, ob ein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist.
Bei einer Gefahrgutberatung unterstützen wir Sie bei konkreten Fragestellungen oder prüfen einzelne Abläufe, Dokumente und Anforderungen.
Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt dagegen eine laufende Funktion für Ihr Unternehmen und begleitet die relevanten Gefahrgutprozesse dauerhaft im vereinbarten Umfang.
Ja. Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann auch an eine externe Fachperson beziehungsweise einen externen Dienstleister vergeben werden.
Dadurch müssen Unternehmen diese Fachfunktion nicht zwingend intern aufbauen und können auf externe Erfahrung und Fachwissen zurückgreifen.
Welche Bereiche relevant sind, hängt von Ihrem Unternehmen und Ihren Tätigkeiten ab. Mögliche Themen sind:
Das hängt von der jeweiligen Ausgangslage ab. Hilfreich sind beispielsweise Angaben zu den verwendeten oder transportierten Gefahrgütern, Mengen, Tätigkeiten und Transportarten.
Auch bestehende Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter, interne Abläufe oder andere Gefahrgutdokumente können für die Beurteilung relevant sein.
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Informationen tatsächlich benötigt werden.
Gefahrgut betrifft nicht nur klassische Transport- und Logistikunternehmen.
Eine Beratung kann beispielsweise auch für Industrie- und Produktionsbetriebe, Werkstätten, Handelsunternehmen, Entsorgungsbetriebe oder Unternehmen mit Batterien, Chemikalien, Gasen oder Treibstoffen relevant sein.
Entscheidend ist nicht allein die Branche, sondern welche Tätigkeiten Ihr Unternehmen mit gefährlichen Gütern ausführt.
Ja. Auf Wunsch begleiten wir Sie nicht nur bei der Analyse, sondern auch bei der Umsetzung notwendiger Massnahmen.
Falls Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, kann SBTL.ch zudem die laufende Betreuung als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen.
Ja. SBTL.ch unterstützt Unternehmen schweizweit bei Fragen rund um Gefahrgut, ADR, SDR und betriebliche Gefahrgutprozesse.
Je nach Fragestellung kann die Beratung vor Ort oder teilweise auch digital durchgeführt werden.
Lassen Sie Ihre Situation prüfen und erfahren Sie, welche Vorgaben und Massnahmen für Ihr Unternehmen relevant sind.
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