Gefahrgutberatung – Externer Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgut-Beratung

KLARHEIT bei GGBV, ADR und Ihren Gefahrgutprozessen

Sie versenden, transportieren, verpacken oder handhaben gefährliche Güter? Dann stellt sich schnell die Frage, welche Vorschriften für Ihren Betrieb gelten.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation richtig einzuschätzen. Gemeinsam prüfen wir, welche Pflichten bestehen und welche Massnahmen notwendig sind.

Dabei klären wir auch, ob Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Abläufe sicher und gesetzeskonform gestalten können.

Benötigt Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?

Nicht jedes Unternehmen mit Gefahrgut benötigt automatisch einen Gefahrgutbeauftragten. Entscheidend sind unter anderem Ihre Tätigkeiten, die transportierten Güter und die Mengen. Zudem können je nach Situation gesetzliche Ausnahmen gelten.

Eine Prüfung ist deshalb besonders sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen:

  • gefährliche Güter versendet oder transportiert
  • Gefahrgut verpackt, befüllt, be- oder entlädt
  • Chemikalien, Batterien, Gase oder Treibstoffe verwendet
  • regelmässig Gefahrgutsendungen vorbereitet
  • unsicher ist, ob eine Ausnahme angewendet werden kann
  • bestehende Abläufe überprüfen möchte

 

Wir betrachten Ihre konkrete Situation. Anschliessend zeigen wir Ihnen verständlich auf, welche Vorgaben für Ihren Betrieb gelten.

Gefahrgutberatung für Ihren Betrieb

Die Vorschriften rund um Gefahrgut sind umfangreich. Gleichzeitig gelten je nach Tätigkeit unterschiedliche Regeln. Deshalb betrachten wir nicht nur einzelne Vorschriften. Vielmehr prüfen wir Ihre tatsächlichen Abläufe im Betrieb. So erhalten Sie eine Beratung, die zu Ihrem Unternehmen passt.

 

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

Pflicht zum Gefahrgutbeauftragten prüfen

Zuerst klären wir, ob Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt. Dabei prüfen wir auch, ob eine gesetzliche Ausnahme möglich ist. So wissen Sie, welche Pflichten tatsächlich für Ihren Betrieb gelten.

Gefahrgutprozesse kontrollieren

Wir prüfen Ihre bestehenden Abläufe. Dazu gehören zum Beispiel das Verpacken, Kennzeichnen, Be- und Entladen sowie die Übergabe von Gefahrgut. Dadurch lassen sich mögliche Schwachstellen früh erkennen.

ADR- und SDR-Vorgaben klären

Wir zeigen Ihnen, welche Vorgaben für Ihre Transporte und Tätigkeiten wichtig sind. Dabei erklären wir die Anforderungen verständlich und mit Bezug zu Ihrem Arbeitsalltag.

Dokumentation überprüfen

Auch korrekte Unterlagen sind beim Gefahrgut wichtig. Deshalb prüfen wir auf Wunsch Beförderungspapiere und weitere relevante Dokumente. Dabei achten wir unter anderem auf Vollständigkeit und klare Angaben.

Verpackung und Kennzeichnung prüfen

Gefahrgut muss passend verpackt und korrekt gekennzeichnet werden. Wir unterstützen Sie deshalb bei Fragen zu Verpackungen, Gefahrzetteln und weiteren Kennzeichnungen.

Schulungsbedarf feststellen

Mitarbeitende müssen je nach Tätigkeit ausreichend geschult oder unterwiesen sein. Wir prüfen, welche Personen betroffen sind. Anschliessend zeigen wir Ihnen, welche Schulung für Ihren Betrieb sinnvoll ist.

Jahresbericht erstellen

Unternehmen mit Gefahrgutbeauftragtem müssen jährlich einen Bericht über ihre Gefahrguttätigkeiten erstellen. Wir übernehmen die Erstellung und sorgen dafür, dass alle Angaben vollständig sind.

Beratung oder externer Gefahrgutbeauftragter?

Nicht jedes Unternehmen benötigt dieselbe Unterstützung. Deshalb unterscheiden wir zwischen einer einzelnen Beratung und einer laufenden Betreuung.

Wann ist eine Gefahrgutberatung sinnvoll?

Eine Beratung eignet sich besonders, wenn Sie:

  • zunächst Ihre Pflichten klären möchten
  • einzelne Fragen zu Gefahrgut haben
  • bestehende Abläufe überprüfen lassen möchten
  • Unterstützung bei Dokumenten benötigen
  • eine fachliche Einschätzung wünschen

 

Wann ist ein externer Gefahrgutbeauftragter sinnvoll?

Eine laufende Betreuung eignet sich, wenn Sie:

  • einen Gefahrgutbeauftragten benötigen
  • diese Aufgabe nicht intern übernehmen möchten
  • dauerhaft fachliche Unterstützung wünschen
  • Ihre Gefahrgutprozesse regelmässig prüfen lassen möchten
  • gesetzliche Aufgaben extern abdecken möchten

Gefahrgutbeauftragten extern auslagern

Laufende Betreuung für Ihr Unternehmen

Ergibt unsere Prüfung, dass Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, muss diese Aufgabe nicht zwingend intern übernommen werden.

SBTL.ch kann für Unternehmen in der Schweiz die Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen.

Dadurch erhalten Sie eine laufende fachliche Betreuung. Gleichzeitig müssen Sie die Funktion nicht mit eigenen Mitarbeitenden aufbauen.

Auf unserer Dienstleistungsseite erfahren Sie mehr über die Leistungen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Für welche Unternehmen ist eine Gefahrgutberatung sinnvoll?

Gefahrgut betrifft deutlich mehr Branchen als klassische Transportunternehmen.

Wir beraten unter anderem:

  • Transport- und Logistikunternehmen
  • Kurier- und Lieferdienste
  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Autogaragen und Werkstätten
  • Chemie- und Pharmaunternehmen
  • Entsorgungs- und Recyclingbetriebe
  • Handelsunternehmen
  • Unternehmen mit Lithiumbatterien oder Akkus
  • Betriebe mit Reinigungs- und Pflegeprodukten
  • Unternehmen mit Treibstoffen, Gasen oder anderen Gefahrstoffen

 

Entscheidend ist deshalb nicht nur Ihre Branche. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeiten Ihr Unternehmen mit gefährlichen Gütern ausführt.

Gefahrgutberatung in Aarau und im Aargau

SBTL.ch hat seinen Sitz in Aarau. Unternehmen aus der Region beraten wir deshalb gerne direkt vor Ort in Ihrem Betrieb. So sehen wir Ihre Abläufe mit eigenen Augen und können Sie gezielt unterstützen.

Kurze Wege bedeuten für Sie schnelle Reaktionszeiten. Das gilt für eine einzelne Beratung genauso wie für die laufende Betreuung als externer Gefahrgutbeauftragter. Selbstverständlich beraten wir Unternehmen in der ganzen Schweiz.

Rufen Sie uns an unter 044 586 49 98 oder schreiben Sie an kontakt@sbtl.ch.

So läuft die Gefahrgutberatung ab

1
Schritt 01

Ausgangslage klären

Sie schildern uns Ihre Tätigkeiten, Produkte und bestehenden Gefahrgutprozesse.

2
Schritt 02

Anforderungen prüfen

Wir beurteilen, welche Vorschriften und Pflichten für Ihr Unternehmen relevant sind.

3
Schritt 03

Handlungsbedarf aufzeigen

Sie erhalten konkrete Empfehlungen zu Abläufen, Dokumentation, Schulungen und notwendigen Massnahmen.

4
Schritt 04

Umsetzung begleiten

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Umsetzung oder übernehmen die laufende Betreuung als externer Gefahrgutbeauftragter.

Gefahrgut sicher und gesetzeskonform organisieren

Sie sind unsicher, welche Vorgaben für Ihr Unternehmen gelten? Oder möchten Sie wissen, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen?

Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen klar auf, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Häufige Fragen zur Gefahrgutberatung

Pflicht & Aufgaben
Muss jedes Unternehmen mit Gefahrgut einen Gefahrgutbeauftragten haben?

Nein. Nicht jedes Unternehmen, das mit gefährlichen Gütern arbeitet, benötigt automatisch einen Gefahrgutbeauftragten.

Ob eine Verpflichtung besteht, hängt unter anderem von den Tätigkeiten des Unternehmens, den Gefahrgütern, den Mengen sowie möglichen gesetzlichen Freistellungen ab.

Im Rahmen einer Gefahrgutberatung prüfen wir Ihre konkrete Ausgangslage und zeigen Ihnen auf, welche Anforderungen für Ihren Betrieb relevant sind.

Kann ein Gefahrgutbeauftragter extern beauftragt werden?

Ja. Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann auch an eine externe Fachperson beziehungsweise einen externen Dienstleister vergeben werden.

Dadurch müssen Unternehmen diese Fachfunktion nicht zwingend intern aufbauen und können auf externe Erfahrung und Fachwissen zurückgreifen.

Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter?

Ein Gefahrgutbeauftragter überwacht, ob Ihr Unternehmen die Gefahrgutvorschriften einhält. Er berät die Geschäftsleitung und prüft Abläufe wie Verpacken, Kennzeichnen, Verladen und Dokumentieren.

Zudem sorgt er dafür, dass Mitarbeitende richtig geschult sind, und erstellt den jährlichen Bericht. Bei Unfällen oder Zwischenfällen verfasst er einen Unfallbericht.

Braucht mein KMU eine Gefahrgutberatung, auch wenn wir nur selten Gefahrgut versenden?

Auch bei seltenen Sendungen gelten die Vorschriften nach ADR und SDR. Verpackung, Kennzeichnung und Beförderungspapiere müssen immer stimmen.

Bei kleinen Mengen gelten jedoch oft Erleichterungen. Manchmal ist dann auch kein Gefahrgutbeauftragter nötig. Eine kurze Beratung zeigt Ihnen, welche Pflichten für Ihr KMU wirklich gelten. So vermeiden Sie Bussen und unnötigen Aufwand.

Beratung & Ablauf
Wann ist eine Gefahrgutberatung sinnvoll?

Eine Beratung ist besonders sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, welche Gefahrgutvorschriften für Ihr Unternehmen gelten oder ob bestehende Prozesse korrekt umgesetzt werden.

Typische Themen sind beispielsweise Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Schulungspflichten, Beförderung oder die Frage, ob ein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Gefahrgutberatung und einem externen Gefahrgutbeauftragten?

Bei einer Gefahrgutberatung unterstützen wir Sie bei konkreten Fragestellungen oder prüfen einzelne Abläufe, Dokumente und Anforderungen.

Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt dagegen eine laufende Funktion für Ihr Unternehmen und begleitet die relevanten Gefahrgutprozesse dauerhaft im vereinbarten Umfang.

Welche Themen werden bei einer Gefahrgutberatung geprüft?

Welche Bereiche relevant sind, hängt von Ihrem Unternehmen und Ihren Tätigkeiten ab. Mögliche Themen sind:

  • Pflicht zur Ernennung eines Gefahrgutbeauftragten
  • ADR- und SDR-Anforderungen
  • Verpackung und Kennzeichnung
  • Beförderungspapiere und Dokumentation
  • Be- und Entladung
  • Interne Gefahrgutprozesse
  • Schulungs- und Unterweisungspflichten
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine erste Einschätzung?

Das hängt von der jeweiligen Ausgangslage ab. Hilfreich sind beispielsweise Angaben zu den verwendeten oder transportierten Gefahrgütern, Mengen, Tätigkeiten und Transportarten.

Auch bestehende Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter, interne Abläufe oder andere Gefahrgutdokumente können für die Beurteilung relevant sein.

Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Informationen tatsächlich benötigt werden.

Für welche Unternehmen ist eine Gefahrgutberatung geeignet?

Gefahrgut betrifft nicht nur klassische Transport- und Logistikunternehmen.

Eine Beratung kann beispielsweise auch für Industrie- und Produktionsbetriebe, Werkstätten, Handelsunternehmen, Entsorgungsbetriebe oder Unternehmen mit Batterien, Chemikalien, Gasen oder Treibstoffen relevant sein.

Entscheidend ist nicht allein die Branche, sondern welche Tätigkeiten Ihr Unternehmen mit gefährlichen Gütern ausführt.

Umsetzung & Kosten
Unterstützt SBTL.ch auch bei der Umsetzung der empfohlenen Massnahmen?

Ja. Auf Wunsch begleiten wir Sie nicht nur bei der Analyse, sondern auch bei der Umsetzung notwendiger Massnahmen.

Falls Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, kann SBTL.ch zudem die laufende Betreuung als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen.

Berät SBTL.ch Unternehmen in der ganzen Schweiz?

Ja. SBTL.ch unterstützt Unternehmen schweizweit bei Fragen rund um Gefahrgut, ADR, SDR und betriebliche Gefahrgutprozesse. Von unserem Sitz in Aarau aus beraten wir regelmässig Betriebe im Aargau sowie in Zürich, Winterthur, Baden und Basel.

Je nach Fragestellung kann die Beratung vor Ort oder teilweise auch digital durchgeführt werden.

Was kostet eine Gefahrgutberatung?

Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung ab. Wichtig sind zum Beispiel die Art und Menge Ihrer Gefahrgüter, die Anzahl Standorte und wie komplex Ihre Abläufe sind.

Deshalb klären wir zuerst Ihre Ausgangslage. Danach erhalten Sie eine transparente und unverbindliche Offerte, die genau zu Ihrem Bedarf passt.

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