Gefährliche Güter werden im ADR in neun Gruppen eingeteilt. Jede Gruppe steht für eine bestimmte Gefahr. Dazu gehören zum Beispiel Explosionen, Brände, giftige Stoffe oder Schäden für die Umwelt.
Die richtige Einteilung ist wichtig. Denn sie bestimmt, wie ein Stoff verpackt, gekennzeichnet, gelagert und transportiert werden muss. Ausserdem legt sie fest, welche Dokumente nötig sind.
Eine falsche Einteilung kann Risiken, Verzögerungen oder Probleme bei Kontrollen verursachen. Deshalb sollte die Zuordnung immer sorgfältig geprüft werden.
Hinweis für Betriebe
Führen Sie einen Produktions- oder Industriebetrieb? Dann informieren Sie sich über die gesetzlichen Pflichtschulungen für Industriebetriebe. Dazu gehören unter anderem ADR-1.3-Unterweisungen, Staplerschulungen und Erste-Hilfe-Kurse.
Die Gefahrgutklasse bestimmt, wie ein gefährlicher Stoff verpackt, gekennzeichnet und transportiert werden muss. Deshalb ist die richtige Einteilung besonders wichtig. Nur so lassen sich die Regeln aus ADR und SDR korrekt einhalten. Zudem werden Risiken beim Transport reduziert.
Gefahrgutklassen ordnen gefährliche Güter nach ihrer wichtigsten Gefahr ein. Dadurch lassen sich Risiken beim Transport besser erkennen. Zudem können passende Regeln für den sicheren Umgang festgelegt werden.
Ein Stoff kann zum Beispiel brennbar, giftig, ätzend oder explosiv sein. Je nach Gefahr wird er einer bestimmten Gruppe zugeteilt.
Daneben können weitere Angaben wichtig sein. Dazu gehören die UN-Nummer, die Verpackungsgruppe und besondere Regeln.
Dazu gehören Stoffe und Gegenstände, die explodieren können. Dabei können Druck, Hitze oder gefährliche Splitter entstehen.
BeispieleHierzu zählen verdichtete, verflüssigte oder gelöste Gase. Je nach Art können sie entzündbar, giftig oder erstickend wirken.
BeispieleDiese Stoffe bilden leicht entzündbare Dämpfe. Deshalb können sie sich bereits bei niedrigen Temperaturen entzünden.
BeispieleDiese Stoffe können sich leicht entzünden. Zudem können Reibung, Hitze oder eine chemische Reaktion einen Brand auslösen.
BeispieleDiese Stoffe können sich ohne offene Flamme selbst entzünden. Das kann zum Beispiel durch Luftkontakt oder langsame Erwärmung geschehen.
BeispieleDiese Stoffe reagieren mit Wasser. Dabei entstehen manchmal brennbare Gase. Diese können sich anschliessend leicht entzünden.
BeispieleDiese Stoffe sind nicht zwingend selbst brennbar, können aber Brände fördern oder verstärken.
BeispieleOrganische Peroxide sind thermisch instabile Stoffe, die sich unter bestimmten Bedingungen zersetzen können.
BeispieleDiese Stoffe können bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt schwere Gesundheitsschäden verursachen.
BeispieleZur Klasse 6.2 gehören Stoffe, die Krankheitserreger enthalten oder übertragen können.
BeispieleRadioaktive Stoffe senden ionisierende Strahlung aus und unterliegen besonders strengen Transportvorschriften.
BeispieleDiese Stoffe können Haut, Augen, Schleimhäute oder Materialien stark schädigen.
BeispieleKlasse 9 umfasst gefährliche Stoffe und Gegenstände, die nicht eindeutig in die anderen Klassen fallen, aber dennoch beim Transport Risiken verursachen können.
BeispieleDie richtige Einteilung bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte beim Transport.
Sie bestimmt unter anderem:
Eine falsche Einteilung kann zu Fehlern führen. Dadurch werden Stoffe möglicherweise falsch verpackt, gekennzeichnet oder erfasst. Ausserdem können bei Kontrollen oder während des Transports Probleme entstehen.
Die Einteilung richtet sich nach den Eigenschaften des Stoffes oder Produkts. Dabei helfen das Sicherheitsdatenblatt, die UN-Nummer sowie die Regeln aus ADR und SDR.
Oft enthält das Sicherheitsdatenblatt bereits wichtige Angaben für den Transport. Trotzdem ist die richtige Zuordnung nicht immer sofort klar.
Das gilt besonders für Gemische, chemische Produkte, Batterien, Reinigungsmittel und Waren aus der Industrie. Deshalb sollten diese Produkte genau geprüft werden.
Sie wissen nicht, welcher Gefahrgutklasse Ihr Produkt zugeordnet werden muss? Die korrekte Klassifizierung ist die Grundlage für Verpackung, Kennzeichnung, Beförderungspapiere und Transportvorschriften.
SBTL.ch unterstützt Unternehmen bei der Einordnung nach ADR/SDR und zeigt, welche Pflichten für den sicheren Transport relevant sind.
Die 9 ADR-Klassen ordnen gefährliche Güter nach ihrer Hauptgefahr ein. Dazu gehören zum Beispiel explosive Stoffe, Gase, entzündbare Flüssigkeiten, giftige Stoffe, ätzende Stoffe und verschiedene gefährliche Stoffe wie Lithium-Batterien.
Die Einteilung hilft dabei, Risiken im Transport richtig zu beurteilen und die passenden Vorschriften für Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Beförderung anzuwenden.
Lithium-Batterien werden in der Regel der Klasse 9 zugeordnet. Diese Klasse umfasst verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, die nicht eindeutig in andere Klassen fallen, aber beim Transport besondere Risiken verursachen können.
Beim Versand von Lithium-Batterien sind neben der Klasse auch die passende UN-Nummer, Verpackung, Kennzeichnung und die jeweiligen Transportvorschriften entscheidend.
Benzin gehört typischerweise zur Klasse 3, also zu den entzündbaren flüssigen Stoffen. Auch viele Lacke, Lösungsmittel, Farben und Alkohole können unter diese Klasse fallen.
Diesel kann ebenfalls als Gefahrgut eingestuft sein. Die genaue Einstufung hängt unter anderem vom Produkt, der UN-Nummer, dem Flammpunkt und den Angaben im Sicherheitsdatenblatt ab.
Die Gefahrgutklasse wird anhand der Eigenschaften eines Stoffes oder Produkts bestimmt. Wichtige Grundlagen sind unter anderem Sicherheitsdatenblätter, UN-Nummern, Prüfdaten und die Vorgaben aus ADR/SDR.
Bei einfachen Produkten ist die Einstufung oft im Sicherheitsdatenblatt ersichtlich. Bei Gemischen, chemischen Produkten oder unklaren Angaben sollte die Klassifizierung sorgfältig geprüft werden.
Die Gefahrgutklasse beschreibt die Art der Hauptgefahr, zum Beispiel entzündbar, giftig oder ätzend.
Die Verpackungsgruppe beschreibt bei bestimmten Stoffen den Gefahrgrad innerhalb einer Klasse. Sie beeinflusst unter anderem, welche Verpackung verwendet werden darf und welche Anforderungen beim Transport gelten.
Eine falsche Klassifizierung kann dazu führen, dass Gefahrgut falsch verpackt, unvollständig gekennzeichnet oder nicht korrekt dokumentiert wird.
Das kann zu Verzögerungen, Beanstandungen bei Kontrollen, Sicherheitsrisiken oder rechtlichen Folgen führen. Deshalb ist die korrekte Einstufung die Grundlage für einen sicheren und vorschriftskonformen Gefahrguttransport.
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn neue Produkte versendet werden, Sicherheitsdatenblätter unklar sind oder nicht sicher ist, ob ein Produkt als Gefahrgut gilt.
Auch bei Gemischen, chemischen Produkten, Batterien, Reinigungsmitteln oder industriellen Erzeugnissen lohnt sich eine fachliche Einordnung nach ADR/SDR.
Wer mit Gefahrgut zu tun hat, sollte die Gefahrgutklassen sicher verstehen und die wichtigsten Vorschriften kennen.
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