AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBTL.ch GmbH

AGB Stand Juni 2026 (Version 2.0)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Anmeldungen, Bestellungen und abgeschlossenen Verträge über Schulungen, Kurse, E-Learning-Angebote, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen der SBTL.ch GmbH, Delfterstrasse 10, 5004 Aarau (nachfolgend „SBTL.ch“), die über die Webseiten von SBTL.ch, telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder direkt am Schalter getätigt werden.

1.2 Als „Kunde“ gilt die natürliche oder juristische Person, welche die Leistung bestellt; als „Teilnehmer“ gilt die Person, welche an einer Schulung teilnimmt. Kunde und Teilnehmer können identisch sein. Bestimmungen über den Teilnehmer gelten sinngemäss auch für den Kunden und umgekehrt.

1.3 Bei individuellen Verträgen (insbesondere Rahmenverträge für externe Verkehrsleiter, Gefahrgutbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragte) gelten diese AGB ergänzend. Bei Widersprüchen geht der individuelle Vertrag vor.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Offerten und Vertragsschluss

2.1 Sämtliche Offerten, Preis- und Vergütungslisten, Prospekte sowie sonstige Publikationen von SBTL.ch sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden.

2.2 Auf Kundenanfrage erstellt SBTL.ch eine unverbindliche Offerte für die angefragte Dienstleistung oder das angefragte Produkt. Die Annahme der Offerte durch den Kunden („Bestellung“) gilt als Angebot zum Vertragsschluss. Mit der Bestellung bzw. Anmeldung akzeptiert der Kunde diese AGB.

2.3 Offerten verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie 30 Tage nach Abgabe (per Post oder elektronisch) nicht angenommen wurden.

2.4 Der Vertrag kommt mit der Anmelde- bzw. Auftragsbestätigung von SBTL.ch oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. SBTL.ch ist berechtigt, Anmeldungen und Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nur gegen Vorauskasse bzw. Sicherheitsleistung gemäss Ziffer 5 anzunehmen.

2.5 Verträge, Erklärungen und Mitteilungen können elektronisch (E-Mail, elektronische Signatur, Online-Formular) erfolgen und sind in dieser Form gültig, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.

3. Umfang der Dienstleistungen und Produkte

3.1 Die zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte von SBTL.ch sind in der Offerte oder im Vertrag einschliesslich eventueller Beilagen abschliessend aufgeführt.

3.2 Vertragsänderungen oder -ergänzungen erfolgen schriftlich und werden gültig, sobald sie von beiden Parteien akzeptiert werden.

4. Preise

4.1 SBTL.ch erbringt Leistungen entweder zum Festpreis (Pauschalbetrag) oder nach Aufwand.

4.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, werden die Leistungen nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Ansätzen von SBTL.ch berechnet. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Preise für Dienstleistungen netto. Die Mehrwertsteuer ist in den offerierten Preisen nicht enthalten und zusätzlich zu entrichten.

4.3 Alle Preise für Schulungen, Seminare und Ausbildungskurse verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

5. Bonitätsprüfung, Vorauskasse und Sicherheitsleistung (Depot)

5.1 SBTL.ch ist berechtigt, vor Vertragsschluss sowie während der Vertragsdauer die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen. Zu diesem Zweck kann SBTL.ch Auskünfte aus öffentlich zugänglichen Quellen (insbesondere Handelsregister und SHAB), Betreibungsregisterauszüge sowie Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien einholen. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis; ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von SBTL.ch.

5.2 SBTL.ch ist berechtigt, die Annahme einer Bestellung sowie die Erbringung sämtlicher Leistungen von einer vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung oder von einer Sicherheitsleistung (Depot) bis zur Höhe der gesamten Vergütung abhängig zu machen, insbesondere wenn:

(a) der Kunde seit weniger als 24 Monaten im Handelsregister eingetragen ist (Neugründung);

(b) Betreibungen, Verlustscheine, ungünstige Bonitätsauskünfte oder andere Hinweise auf eine angespannte finanzielle Lage des Kunden vorliegen;

(c) beim Kunden in zeitlicher Nähe zur Bestellung wesentliche Änderungen im Handelsregister erfolgt sind, namentlich Änderungen des Gesellschaftszwecks, der Firma, des Sitzes, der Organe oder der wirtschaftlich berechtigten Personen (z.B. Verdacht auf Mantelhandel);

(d) der Kunde mit Zahlungen aus früheren oder laufenden Verträgen mit SBTL.ch ganz oder teilweise in Verzug ist oder war;

(e) der Kunde keinen Sitz bzw. Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat; oder

(f) andere begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden bestehen.

5.3 Ein geleistetes Depot wird nicht verzinst. SBTL.ch ist berechtigt, das Depot jederzeit mit fälligen Forderungen einschliesslich Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen. Der nicht beanspruchte Teil des Depots wird dem Kunden innert 30 Tagen nach vollständiger Abwicklung des Vertrages zurückerstattet.

5.4 Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden während der Vertragsdauer oder werden SBTL.ch Umstände gemäss Ziffer 5.2 erst nachträglich bekannt, kann SBTL.ch eine Sicherstellung der Gegenleistung innert angemessener Frist verlangen und ihre Leistungen bis zur Sicherstellung aussetzen (Art. 83 OR). Bleibt die Sicherstellung aus, kann SBTL.ch in Bezug auf noch nicht erbrachte Leistungen entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten; die Vergütung bereits erbrachter Leistungen sowie der Ersatz entstandener Aufwendungen bleiben vorbehalten.

5.5 Wird Vorauskasse oder ein Depot verlangt, ist SBTL.ch erst nach vollständigem Eingang der Zahlung zur Leistungserbringung verpflichtet. Kursplätze werden bis zum Zahlungseingang lediglich provisorisch reserviert.

6. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

6.1 Alle SBTL.ch geschuldeten Beträge sind, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in Schweizer Franken zu bezahlen. Kursgelder sind in jedem Fall spätestens am Tag des Kursbeginns zur Zahlung fällig; bei kurzfristigen Anmeldungen ist das Kursgeld sofort fällig.

6.2 Das Fälligkeitsdatum gilt als Verfalltag im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR. Bezahlt der Kunde die Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum weder noch erhebt er schriftlich begründete Einwände, gerät er ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug.

6.3 Ab Verzug werden Verzugszinsen von 5% berechnet. Pro Mahnung wird zudem eine Mahngebühr von CHF 30.00 erhoben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

6.4 Gerät der Kunde in Verzug, werden sämtliche offenen Forderungen von SBTL.ch aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig. SBTL.ch kann zudem die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen — einschliesslich der Sperrung von E-Learning-Zugängen — bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Der Kunde trägt alle Kosten, die SBTL.ch aufgrund des Zahlungsverzugs entstehen.

6.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen oder anderer, von SBTL.ch nicht anerkannter Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Verrechnung mit Forderungen gegenüber SBTL.ch ist nur mit deren ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung zulässig.

6.6 Die verfügbaren Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte, TWINT, Vorauskasse, Rechnung) ergeben sich aus der Offerte bzw. dem Bestellvorgang. Der Kauf auf Rechnung setzt eine positive Prüfung gemäss Ziffer 5 voraus; ein Anspruch auf Rechnungskauf besteht nicht.

6.7 SBTL.ch kann Dritte mit dem Inkasso beauftragen und ist berechtigt, Rechnungsforderungen oder das Recht zum Empfang von Zahlungen an Dritte zu übertragen (Art. 164 ff. OR). Die Kosten bei Übergabe an einen Inkassodienstleister gehen vollständig zu Lasten des Kunden bzw. des Rechnungsempfängers. Der Kunde bzw. der Rechnungsempfänger erklärt sich mit der Übertragung der Forderungen einverstanden.

7. Teilzahlungen

7.1 Teilzahlungen sind auf Anfrage des Kunden nach freiem Ermessen von SBTL.ch möglich und bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

7.2 Gerät der Kunde mit einer Teilzahlungsrate ganz oder teilweise in Verzug, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.

8. Vollständige Zahlung vor Kursabschluss; Schulungsnachweise und Zertifikate

8.1 Die Kurskosten müssen vor Kursabschluss zu 100% beglichen sein. Ist das Kursgeld einschliesslich allfälliger Nebenforderungen (Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten) bei Kursabschluss nicht vollständig bezahlt, besteht kein Anspruch auf Aushändigung von Schulungsnachweisen, Zertifikaten, Kursbestätigungen, Diplomen oder vergleichbaren Dokumenten. SBTL.ch übt insoweit ein Zurückbehaltungsrecht aus, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.

8.2 Dasselbe gilt — soweit gesetzlich zulässig — für Meldungen und Einträge an Register, Behörden oder Dritte (z.B. Bescheinigungen über absolvierte Weiterbildungen), die im Zusammenhang mit der Schulung stehen: Sie erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.

8.3 SBTL.ch kann Teilnehmern, deren Kursgeld nicht vollständig bezahlt ist, die Teilnahme an verbleibenden Kursteilen sowie die Zulassung zu Prüfungen und Lernkontrollen verweigern. Das Kursgeld bleibt in diesem Fall vollumfänglich geschuldet.

8.4 Auf Wunsch des Teilnehmers und nach erfolgreichem Besuch von mindestens 80 Prozent der Kurslektionen stellt SBTL.ch innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss eine Kursbestätigung aus; vorbehalten bleiben abweichende Regelungen sowie die vollständige Zahlung gemäss Ziffer 8.1. Für Zweitausstellungen von Nachweisen und Bestätigungen kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 erhoben werden.

9. An- und Abmeldungen, Umbuchungen

9.1 Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet den Kunden zur Zahlung des Kursgeldes. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.). Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Nach der Anmeldung für einen Kurs erhält der Teilnehmer von SBTL.ch eine Anmeldebestätigung mit verbindlichen Zahlungsanweisungen.

9.2 Der Teilnehmer hat die Anmeldebestätigung unverzüglich zu überprüfen und eventuelle Fehler sofort zu melden. SBTL.ch verwendet für den Rechnungs- und Unterlagenversand den vom Teilnehmer gewünschten Kommunikationsweg. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, diesen regelmässig zu überprüfen und SBTL.ch über Änderungen zu informieren.

9.3 Die Dauer des Vertrags richtet sich nach dem gebuchten Kurs und ist befristet. Je nach Abmeldezeitpunkt kann SBTL.ch das Kursgeld gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen:

Bei Kursen bis CHF 500:

  • Bei Abmeldungen bis mindestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn wird das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstattet, wobei eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 erhoben wird. Die Abmeldung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 7 Kalendertage vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld geschuldet.

Bei Kursen über CHF 500:

  • Bei Abmeldungen bis 45 Kalendertage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 erhoben.
  • Bei Abmeldungen von 44 bis 22 Kalendertage vor Kursbeginn werden 10% des Kursgeldes, jedoch maximal CHF 500.00, als Rücktrittsgebühr berechnet.
  • Bei Abmeldungen von 21 bis 15 Kalendertage vor Kursbeginn werden 30% des Kursgeldes als Rücktrittsgebühr berechnet.
  • Bei Abmeldungen von 14 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn werden 50% des Kursgeldes als Rücktrittsgebühr berechnet.
  • Bei Abmeldungen ab 7 Kalendertagen vor Kursbeginn erfolgt kein Erlass bzw. keine Rückerstattung des Kursgeldes.

9.4 Eine Umbuchung gilt als Abmeldung. Die Bestimmungen für Abmeldungen gelten entsprechend für Umbuchungen. SBTL.ch behält sich das Recht vor, Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reisen usw. zusätzlich zur Rücktrittsgebühr zu verrechnen.

9.5 E-Books, Software-Lizenzen und E-Learning-Zugänge werden nach Zustellung des Zugangscodes bzw. nach Freischaltung nicht zurückerstattet.

10. Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behält sich SBTL.ch vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Falls eine Kursleitung ausfällt, kann SBTL.ch einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. SBTL.ch behält sich das Recht vor, den Unterricht im Klassenzimmer zu denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des Unterrichts im Klassenzimmer aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Gründen nicht aufrechterhalten werden kann.

11. Kursplätze und Durchführung

Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt SBTL.ch für jedes Bildungsangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest, die bei Bedarf angepasst werden kann. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben; sie werden erst mit vollständigem Zahlungseingang bzw. mit geleisteter Vorauskasse oder Sicherheitsleistung definitiv zugeteilt. Wenn die Teilnehmerzahl unzureichend ist, wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld wird erlassen oder zurückerstattet. SBTL.ch behält sich auch das Recht vor, aus anderen von SBTL.ch nicht zu vertretenden Gründen im Programm angekündigte Kurse abzusagen. Bereits gezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass SBTL.ch einen Kurs bei unzureichender Teilnehmerzahl unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmer durchführt, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht oder die Anzahl der Lektionen bei gleichbleibendem Preis reduziert.

12. Kursausschluss

SBTL.ch behält sich das Recht vor, Teilnehmer von einem Kurs auszuschliessen. In den folgenden Fällen ist das gesamte Kursgeld fällig, und es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes oder anderer fälliger Forderungen gegenüber SBTL.ch sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung, öffentliches Tragen von verbotenen Symbolen und Zeichen sowie das Vorzeigen verbotener Gesten usw.).

13. Nicht besuchte Lektionen / Termine

Nicht besuchte Lektionen / Termine können nicht nachgeholt werden, und das dafür gezahlte Kursgeld wird nicht zurückerstattet.

14. E-Learning und Online-Kurse

14.1 Der Zugang zu E-Learning-Angeboten wird erst nach vollständigem Zahlungseingang freigeschaltet, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

14.2 Zugänge sind persönlich und nicht übertragbar. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten. Die Weitergabe von Zugangsdaten oder Kursinhalten an Dritte ist untersagt; bei Missbrauch kann SBTL.ch den Zugang entschädigungslos sperren und Schadenersatz geltend machen.

14.3 Die Nutzungsdauer des Zugangs richtet sich nach dem jeweiligen Kursbeschrieb. Nach Ablauf der Nutzungsdauer erlischt der Zugang, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.

14.4 Bei Zahlungsverzug kann SBTL.ch E-Learning-Zugänge bis zur vollständigen Zahlung sperren. Zertifikate und Schulungsnachweise werden gemäss Ziffer 8 erst nach vollständiger Zahlung ausgestellt.

14.5 Der Teilnehmer ist selbst für die technischen Voraussetzungen (Gerät, Internetverbindung, aktueller Browser) verantwortlich. Kurzzeitige Unterbrüche der Plattform-Verfügbarkeit (z.B. für Wartung) berechtigen nicht zu Ansprüchen.

15. Firmen- und Inhouse-Kurse

15.1 Für Firmen- und Inhouse-Kurse gelten die individuelle Offerte und diese AGB. SBTL.ch ist berechtigt, bei Auftragsbestätigung eine Anzahlung von bis zu 50% des Auftragswertes und die Bezahlung des Restbetrages vor der Kursdurchführung zu verlangen; Ziffer 5 bleibt vorbehalten.

15.2 Verschiebt der Kunde einen vereinbarten Durchführungstermin, gelten die Abmelde- und Umbuchungsregelungen gemäss Ziffer 9 sinngemäss.

15.3 Der Kunde stellt SBTL.ch rechtzeitig vor Kursbeginn eine vollständige Teilnehmerliste zu und sorgt am Durchführungsort für geeignete Räumlichkeiten und Infrastruktur, sofern nichts anderes vereinbart ist.

16. Kündigung und Absage von Dienstleistungsverträgen

16.1 Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei unter Einhaltung von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

16.2 Bei wichtigen Gründen kann der Vertrag von jeder Partei jederzeit fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es für die kündigende Partei unzumutbar macht, bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin am Vertrag festzuhalten, insbesondere grobe Vertragsverletzungen durch die andere Partei.

16.3 Wenn SBTL.ch bei Erhalt der Kündigung bereits mit der Leistungserbringung begonnen hat, ist der Kunde zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Diese ist 30 Tage nach der Auflösung fällig.

16.4 Nach Erhalt der Vergütung wird SBTL.ch dem Kunden gegebenenfalls bereits erstellte Arbeitsresultate, soweit sie nach Einschätzung von SBTL.ch verwendbar sind, zeitnah aushändigen.

16.5 Bei Dauerverträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit gilt: Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist aufgelöst (einschliesslich einer Kündigung nach Art. 404 OR), hat SBTL.ch als Entschädigung für ihre initialen Mehraufwendungen Anspruch auf den Betrag, der bei ordentlicher Beendigung des Vertrages bis zum erstmöglichen Kündigungstermin geschuldet gewesen wäre. Bereits geleistete Zahlungen (einschliesslich Vorauskasse) werden angerechnet; erbrachte Zusatzleistungen und entstandene Auslagen sind zusätzlich zu vergüten.

17. Haftung und Versicherung

17.1 SBTL.ch haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden aus Datenverlust, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

17.2 Die Teilnehmer sind für ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Die Nutzung der Einrichtungen von SBTL.ch erfolgt auf eigene Gefahr. SBTL.ch haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Gegenständen.

17.3 Die Teilnehmer sind verpflichtet, die aktuellen behördlichen Anweisungen (z.B. Hygieneregeln) und die Anweisungen von SBTL.ch in den Räumlichkeiten von SBTL.ch einzuhalten. Der Besuch der Räumlichkeiten von SBTL.ch (einschliesslich Partner, externe Workshops und an andere Unternehmen vermietete Räumlichkeiten) ist für Teilnehmer mit Krankheitssymptomen, Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne untersagt. Das Ansteckungsrisiko kann trotz Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollständig ausgeschlossen werden; eine diesbezügliche Haftung von SBTL.ch ist im Rahmen von Ziffer 17.1 ausgeschlossen.

17.4 Das Nichterreichen von Lernzielen oder Lernerfolgen sowie das Nichtbestehen von Prüfungen berechtigt den Teilnehmer nicht zu Ansprüchen, insbesondere nicht zur Rückerstattung der Kursgebühren.

18. Schadloshaltung

18.1 Der Kunde stellt SBTL.ch vollumfänglich von Ansprüchen Dritter frei, sofern SBTL.ch bei der Leistungserbringung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

18.2 Die Schadloshaltung umfasst alle Kosten, einschliesslich der Kosten für Rechtsvertretung, die im Zusammenhang mit der Abwehr behaupteter Drittforderungen entstehen.

19. Solidarhaftung und Sicherheiten bei Drittbuchungen

19.1 Wenn der Teilnehmer und der Rechnungsempfänger nicht identisch sind, haften der Teilnehmer und der Rechnungsempfänger solidarisch für alle Forderungen gegenüber SBTL.ch (Art. 143 ff. OR).

19.2 Wer eine Anmeldung oder Bestellung für eine juristische Person vornimmt, sichert zu, hierzu bevollmächtigt zu sein. Handelt die anmeldende Person ohne Ermächtigung, haftet sie persönlich für die Erfüllung des Vertrages.

19.3 In den Fällen von Ziffer 5.2 kann SBTL.ch zusätzlich oder anstelle einer Vorauszahlung verlangen, dass die für den Kunden handelnde natürliche Person die solidarische Mithaftung für die Forderungen aus dem Vertrag schriftlich übernimmt oder eine andere angemessene Sicherheit geleistet wird.

20. Datenschutz

20.1 Die Verarbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Leistungen von SBTL.ch unterliegt der Datenschutzerklärung von SBTL.ch. Diese erläutert insbesondere, zu welchem Zweck Personendaten bearbeitet werden, wie sie weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen haben. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die damit verbundene Bearbeitung seiner Personendaten.

20.2 SBTL.ch kann zur Prüfung der Kreditwürdigkeit gemäss Ziffer 5 sowie zur Durchsetzung von Forderungen Daten des Kunden (einschliesslich Angaben zum Zahlungsverhalten) an Wirtschaftsauskunfteien und Inkassodienstleister übermitteln und von diesen Auskünfte einholen, soweit dies nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) zulässig ist.

20.3 SBTL.ch und verbundene Unternehmen können dem Teilnehmer Informationen und Angebote von sich selbst und von Partnerunternehmen zukommen lassen, z.B. per E-Mail und Werbebroschüren. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass entsprechende Nachrichten auch elektronisch übermittelt und personalisiert werden können. Weitere Informationen zu diesem Profiling und den Rechten des Teilnehmers finden sich in der Datenschutzerklärung von SBTL.ch.

21. Video- und Audio-Aufnahmen

Video- oder Audio-Aufnahmen dürfen in den Räumlichkeiten von SBTL.ch sowie im Online-Unterricht nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SBTL.ch und den Teilnehmern gemacht werden.

22. Urheberrecht Schulungsunterlagen

22.1 Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, das Urheberrecht an allen von SBTL.ch bereitgestellten und ausgehändigten Schulungsmaterialien zu beachten.

22.2 Schulungs-, Seminar- und Kursunterlagen dienen als Hilfsmittel und Unterstützung während des jeweiligen Unterrichts. Eine Vervielfältigung und/oder Weiterverwendung der Inhalte über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.

23. Programm-, Preis- und AGB-Änderungen

23.1 SBTL.ch behält sich das Recht vor, das Programm, die Preise und die AGB jederzeit zu ändern. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version, die für diesen Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann.

23.2 Bei Dauerverträgen (z.B. Rahmenverträgen) kann SBTL.ch diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich kündigen; andernfalls gilt die Änderung als genehmigt.

24. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder die Erfüllung unmöglich werden, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Teile. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis unterliegt dem schweizerischen Recht. Die Anwendung des Internationalen Privatrechts, einschliesslich kollisionsrechtlicher Normen oder anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aarau, soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegenstehen.