Als externer Verkehrsleiter unterstützt SBTL.ch Sie dabei, Ihre Transportlizenz in der Schweiz zu erhalten und dauerhaft zu sichern. Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung für Güter- und Personentransporte und achten darauf, dass Sie die Anforderungen aus STUG und STUV zuverlässig erfüllen.
Dadurch reduzieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand, sichern sich rechtlich ab und profitieren von klar kalkulierbaren monatlichen Kosten – ob Sie mit wenigen Fahrzeugen starten oder bereits eine grössere Flotte führen.
Die externe Verkehrsleitung bieten wir ab
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CHF 550
pro Fahrzeug und Monat an.
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Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung für Ihr Transportunternehmen. Dabei stellen wir Ihnen erfahrene Verkehrsleiter zur Seite, die Ihre Transportlizenz absichern und Ihren Alltag spürbar entlasten. Wir achten darauf, dass Ihr Unternehmen die Vorgaben von STUG und STUV einhält und dass alle Abläufe sauber dokumentiert sind.
So reduzieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand, senken das Risiko bei Kontrollen und schaffen klare Zuständigkeiten im Betrieb.
Diese Aufgaben übernehmen wir für Sie im Bereich der Verkehrsleitung:
Mit unserer Unterstützung gewinnen Sie fachliche Entlastung und klare Strukturen in der Verkehrsleitung. Wir übernehmen definierte Aufgaben, unterstützen bei Dokumentation und Nachweisen und helfen, Abläufe einfach und nachvollziehbar zu organisieren.
Dadurch reduzieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand, schaffen klare Zuständigkeiten und senken das Risiko von Beanstandungen bei Kontrollen. Ausserdem unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen für Ihre Transportlizenz zuverlässig zu erfüllen.
Schweizer Unternehmen, die gewerbsmässig Personen oder Güter auf der Strasse transportieren, benötigen eine Transportlizenz.
Grundlage dafür sind das STUG (Strassentransportunternehmensgesetz) und die STUV (Strassentransportunternehmensverordnung). Ein externer Verkehrsleiter übernimmt die fachliche Verantwortung und unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen sicher und nachvollziehbar zu erfüllen.
Seit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens im Jahr 2002 benötigen Unternehmen, die Personen oder Güter im grenzüberschreitenden Verkehr befördern, eine Transportlizenz.
Im Jahr 2004 wurde diese Pflicht auf den gewerbsmässigen Binnenverkehr in der Schweiz ausgeweitet.
Grundsatz
Seit dem 1. Mai 2025 brauchen Strassentransportunternehmen eine Zulassungsbewilligung (Transportlizenz), wenn sie gewerbsmässig Gütertransporte mit Lieferwagen, Lastwagen, Sattelmotorfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen durchführen, deren im Fahrzeugausweis eingetragenes Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen liegt.
Ausnahme
Keine Lizenzpflicht besteht für Unternehmen, die Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen bis maximal 3,5 Tonnen ausschliesslich für gewerbsmässige Güterbeförderungen innerhalb der Schweiz einsetzen.
Unternehmen, die gewerbsmässig Personentransporte anbieten – sei es für die Allgemeinheit oder für bestimmte Nutzergruppen, benötigen ebenfalls eine Transportlizenz.
Dies gilt, sobald Motorfahrzeuge eingesetzt werden, die aufgrund ihrer Bauart und Ausstattung dafür vorgesehen sind, zusätzlich zur fahrzeugführenden Person mehr als acht Fahrgäste zu befördern.
👉 Wichtig: Keine Lizenzpflicht besteht für Unternehmen, die Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,5 bis maximal 3,5 Tonnen nur für Gütertransporte innerhalb der Schweiz verwenden.
Damit SBTL.ch die Verkehrsleitung für Ihr Unternehmen übernehmen kann, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Firmensitz in der Schweiz
Ihr Unternehmen muss in der Schweiz ansässig sein.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Wir benötigen einen Nachweis über die finanzielle Eignung Ihres Unternehmens.
Mindestkapital gemäss Vorgaben
CHF 9’000 für das erste Fahrzeug über 3,5 Tonnen
CHF 5’000 für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 Tonnen
CHF 900 für jedes weitere Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen
Ein Transportunternehmen, das ausschliesslich Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,5 bis 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzt, gilt als finanziell leistungsfähig, wenn Eigenkapital und Reserven mindestens CHF 1’800 für das erste Fahrzeug sowie CHF 900 für jedes weitere Fahrzeug betragen (Art. 3 Abs. 2 nSTUV).
Erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und sichern Sie Ihre Transportlizenz mit einer Lösung, die zu Ihrem Unternehmen passt.
Füllen Sie das Formular aus, um eine unverbindliche Beratung und ein individuelles Angebot zu erhalten.
Unsere Experten melden sich zeitnah bei Ihnen, damit Sie gewerbliche Transporte rechtskonform durchführen können.
Transportlizenz & Verkehrsleitung
Offerte, Beratung & Rückmeldung
Ein externer Verkehrsleiter stellt sicher, dass Ihr Transportunternehmen die gesetzlichen Vorgaben im Güter- oder Personenverkehr erfüllt.
Dazu gehören Organisation, Überwachung und Kontrolle der relevanten Abläufe sowie die saubere Dokumentation der Pflichten und Nachweise.
Ein externer Verkehrsleiter ist nötig, wenn Sie eine Transportlizenz benötigen und keine geeignete interne Person als Verkehrsleiter benennen können.
Das betrifft insbesondere Unternehmen, die gewerbsmässige Transporte durchführen und dafür die Anforderungen gemäss gesetzlichen Vorgaben erfüllen müssen.
Wir übernehmen die gesetzlich definierte Rolle der Verkehrsleitung und unterstützen Sie dabei, Anforderungen zuverlässig umzusetzen.
Sie erhalten Fachkompetenz, klare Strukturen und eine unabhängige Kontrolle, ohne intern eine Person ausbilden oder langfristig binden zu müssen.
Ja. Wir begleiten Sie beim Aufbau der erforderlichen Strukturen und bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
So schaffen Sie von Beginn an eine Organisation, die den gesetzlichen Anforderungen und dem Tagesgeschäft standhält.
Damit wir die Verkehrsleitung übernehmen können, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Im Erstgespräch klären wir, welche Nachweise in Ihrem Fall relevant sind.
Für den Start helfen typischerweise:
Wir sagen Ihnen transparent, was konkret benötigt wird – abhängig von Ihrer Ausgangslage.
Die Zusammenarbeit ist strukturiert und transparent:
Das hängt von Grösse, Risiko und Reifegrad Ihrer Abläufe ab.
Üblich ist eine Kombination aus regelmässigen Vor-Ort-Terminen und laufender Unterstützung per Telefon, E-Mail oder Online-Meeting.
In vielen Fällen kann der Start kurzfristig erfolgen, sobald die wichtigsten Informationen und Nachweise vorliegen.
Je nach Ausgangslage (z.B. Neugründung, bestehender Betrieb, Lizenzverfahren) definieren wir gemeinsam die nächsten Schritte.
Die Kosten richten sich nach Anzahl Fahrzeuge und Betreuungsumfang.
Für eine schnelle Einschätzung empfehlen wir eine Offertanfrage – damit können wir Ihre Situation sauber einordnen und transparent kalkulieren.
Ja. Wenn Sie später eine geeignete interne Person aufbauen oder einstellen, kann die Verkehrsleitung – je nach Situation – intern übernommen werden.
Wir unterstützen bei Bedarf bei der Übergabe und der sauberen Dokumentation, damit der Wechsel reibungslos funktioniert.
Der Betreuungsumfang kann flexibel angepasst werden, wenn sich Ihre Flotte oder Ihr Bedarf verändert.
Details zu Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen klären wir transparent im Angebot.
Am einfachsten über das Offertformular auf der Website oder über den direkten Kontakt per E-Mail/Telefon.
Wenn Sie bereits Angaben zu Fuhrpark, Einsatzgebiet und aktueller Situation machen, können wir schneller ein passendes Angebot erstellen.
Folgende Infos sind besonders hilfreich:
Ja. In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Situation, prüfen die Anforderungen und zeigen passende nächste Schritte auf.
Sie entscheiden danach in Ruhe, welchen Umfang Sie benötigen.
In der Regel melden wir uns innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen.
Wenn es dringend ist, lohnt sich zusätzlich ein kurzer Anruf – dann klären wir die nächsten Schritte sofort.
Wir betreuen Unternehmen in der ganzen Schweiz.
Viele Themen lassen sich effizient online klären, bei Bedarf sind auch Vor-Ort-Termine möglich.
Werden Sie fit für die Rolle als Verkehrsleiter.
In unserem praxisnahen Vorbereitungskurs lernen Sie alles, was Sie für die Transportlizenz in der Schweiz benötigen – kompakt, verständlich und direkt an den gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet.
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