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Weitere InformationenAls Ihr Partner für externe Verkehrsleitung stellen wir sicher, dass Ihr Transportunternehmen sämtliche regulatorischen Anforderungen effizient und zuverlässig erfüllt. Unsere Experten unterstützen Sie aktiv bei der Erlangung und Wahrung der notwendigen Transportlizenzen, optimieren Ihre Betriebsabläufe und gewährleisten eine durchgängige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Entdecken Sie, wie wir Ihre Logistik sicherer und effizienter gestalten können.
Unsere qualifizierten externen Verkehrsleiter unterstützen Sie aktiv bei der Erlangung der notwendigen Transportlizenzen und optimieren fortlaufend Ihre Betriebsprozesse. Zusätzlich übernehmen unsere Verkehrsleiter die Kontrolle und Einhaltung der Fahrzeug-Instandhaltung, überprüfen sorgfältig Ihre Beförderungsverträge und Vereinbarungen und gewährleisten die korrekte Zuweisung Ihrer Ladungen.
Unser externer Verkehrsleiter übernimmt für Sie wichtige Aufgaben, einschliesslich der Kontrolle und Einhaltung der Fahrzeug-Instandhaltung sowie der sorgfältigen Überprüfung Ihrer Beförderungsverträge und Vereinbarungen.
Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise, die Ihnen hilft, Ausbildungskosten zu reduzieren, die Betriebseffizienz zu steigern und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Für Schweizer Unternehmen, die gewerbsmässig Personen und Güter transportieren, gilt gemäss STUG (Strassentransportunternehmen – Gesetz) und STUV (Strassentransportunternehmen – Verordnung) die Pflicht zur Transportlizenz. Unser externer Verkehrsleiter bringt die notwendige fachliche Eignung mit, um diese gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.
Seit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens im Jahr 2002 gilt für Unternehmen, die Personen oder Güter im grenzüberschreitenden Verkehr befördern, eine Transportlizenzpflicht. Im Jahr 2004 wurde diese Pflicht auf den gewerbsmässigen Binnenverkehr in der Schweiz ausgeweitet. Mit Ablauf der Übergangsfrist am 1. Januar 2018 wurde sie zusätzlich auf alle Strassenfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3.5 Tonnen im gewerbsmässigen Verkehr angewendet.
Grundsatz:
Ab dem 1. Mai 2025 benötigen Strassentransportunternehmen eine Zulassungsbewilligung (sogenannte Lizenz), wenn sie gewerbsmässig Gütertransporte mit Lieferwagen, Lastwagen, Sattelmotorfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen durchführen, deren im Fahrzeugausweis eingetragenes Gesamtgewicht 2,5 Tonnen übersteigt.
Ausnahme:
Keine Lizenzpflicht besteht für Unternehmen, die Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen bis maximal 3,5 Tonnen ausschliesslich für gewerbsmässige Güterbeförderungen innerhalb der Schweiz verwenden.
Lizenzpflicht im Personenverkehr
Unternehmen, die gewerbsmässig Personentransporte anbieten – sei es für die Allgemeinheit oder für bestimmte Nutzergruppen – benötigen eine Zulassungsbewilligung (Lizenz), sofern sie dafür Motorfahrzeuge einsetzen, die aufgrund ihrer Bauart und Ausstattung dafür vorgesehen sind, zusätzlich zur fahrzeugführenden Person mehr als acht Fahrgäste zu befördern.
👉 Wichtig: Keine Lizenzpflicht besteht für Unternehmen, die Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,5 bis maximal 3,5 Tonnen ausschliesslich für gewerbsmässige Gütertransporte innerhalb der Schweiz einsetzen.
Das Strassentransportunternehmensgesetz (STUG) definiert Strassentransportunternehmen im Personenverkehr als Unternehmen, die mit Motorfahrzeugen eine gewerbsmässige Personenbeförderung durchführen und mehr als acht Personen zusätzlich zum Lenker transportieren können. Für diese Unternehmen besteht eine Transportlizenzpflicht.
Auch im Güterverkehr gilt die Lizenzpflicht für Strassentransportunternehmen, die mit Lastwagen, Sattelmotorfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen gewerbsmässig Güter befördern, sofern das im Fahrzeugausweis eingetragene Gesamtgewicht 2,5 Tonnen übersteigt.
Um mit SBTL.ch einen Vertrag für externe Verkehrsleitung abschliessen zu können, muss Ihr Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:
Firmensitz in der Schweiz: Ihr Unternehmen muss in der Schweiz ansässig sein.
Finanzielle Leistungsfähigkeit: Wir benötigen einen Nachweis über die finanzielle Eignung Ihres Unternehmens.
Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Anforderungen an das Mindestkapital:
Ein Güterverkehrsunternehmen, das ausschliesslich Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,5 bis 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzt, gilt als finanziell leistungsfähig, wenn sein Eigenkapital und seine Reserven mindestens 1’800 Franken für das erste Fahrzeug sowie je 900 Franken für jedes weitere Fahrzeug betragen (Art. 3 Abs. 2 nSTUV).
Erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und sichern Sie Ihre Transportlizenz mit unserer massgeschneiderten externen Verkehrsleitung. Füllen Sie das Formular aus, um eine unverbindliche Beratung und ein individuelles Angebot zu erhalten. Unsere Experten setzen sich umgehend mit Ihnen in Verbindung, damit Sie berechtigt werden, gewerbliche Transporte auszuführen.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, um eigenständig als Verkehrsleiter tätig zu sein. Unser Vorbereitungskurs vermittelt Ihnen das notwendige Wissen und die Kompetenz für eine erfolgreiche Umsetzung.
SBTL.ch GmbH
Delfterstrasse 10
5004 Aarau
Mail: info@sbtl.ch
Tel.: +41 44 586 49 98
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