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Weitere InformationenWir bieten externe Verkehrsleitung und ebnen den Weg zur Transportlizenz.
Unsere Dienstleistung externer Verkehrsleiter hilft Transportunternehmen, die noch nicht über eine Transportlizenz verfügen. Sie können auf diesem Weg vorübergehend oder dauerhaft einen externen Verkehrsleiter einsetzen und so die Transportlizenz für Ihr Unternehmen erlangen.
Unser externer Verkehrsleiter übernimmt folgende Aufgaben für Sie
Für Schweizer Unternehmen, die gewerbsmässig Personen und Güter transportieren, gilt die Pflicht zur Transportlizenz.Wir erfüllen die Pflichten nach STUG (Strassentransportunternehmens
gesetz) und STUV (Strassentransportunternehmens
verordnung). Entsprechend der genannten Verordnungen übernimmt ein von uns gestellter externer Verkehrsleiter die Aufgaben mit der geforderten Zuverlässigkeit und bringt die fachliche Eignung für den Personen- und Güterverkehr mit. entsprechend der genannten Verordnungen mit.
Seit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens 2002, gilt für Unternehmen die Personen und Güter im grenzüberschreitenden Verkehr befördern, eine Lizenzpflicht. Für gewerbsmässige Personen- und Gütertransporte im schweizerischen Binnenverkehr gilt diese Transportlizenzpflicht seit 2004. Seit Ablauf der Übergangsfrist am 01.01.2018 trat die Ausdehnung der Lizenzpflicht auf alle Strassenfahrzeuge für den gewerbsmässigen Transport mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen in Kraft.
Im Einzelnen bestimmt das STUG, dass Strassentransportunternehmen im Personenverkehr diejenigen Unternehmen sind, die mit Motorfahrzeugen eine gewerbsmässige Personenbeförderung ausführen und ausser dem Lenker über acht Personen befördern können. Diese Unternehmen benötigen Eine Transportlizenz ebenso wie Strassentransportunternehmen im Güterverkehr, die mit Lastwagen, Sattelmotorfahrzeugen beziehungsweise Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen Lasten transportieren.
Als Voraussetzung muss sich Ihr Firmensitz in der Schweiz befinden. Zudem benötigen wir von Ihnen einen Bonitätsnachweis, aus dem die hinreichende finanzielle Eignung Ihrer Firma als Transportunternehmen hervorgeht. Diese Voraussetzung formuliert der Artikel 3 der STUV: Das geforderte Eigenkapital der Unternehmung beträgt minimal CHF 11.000.- für das erste Fahrzeug und für jedes zusätzliche Fahrzeug mindestens CHF 6.000.-. Mit diesen Anforderungen sollen die ausreichende Liquidität und die Kapitalreserven in der Startphase von Transportunternehmen gewährleistet werden.
Erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und sichern Sie Ihre Transportlizenz mit unserer massgeschneiderten externen Verkehrsleitung. Füllen Sie das Formular aus, um eine unverbindliche Beratung und ein individuelles Angebot zu erhalten. Unsere Experten setzen sich umgehend mit Ihnen in Verbindung, damit Sie berechtigt werden, gewerbliche Transporte auszuführen.
In diesem Beitrag finden Sie alle relevanten Informationen zur Markzulassung. Erfahren Sie, wie Sie eine Transportlizenz beantragen und welche Voraussetzungen vom Verkehrsleiter erfüllt sein müssen, um eine Transportlizenz zu erhalten.
SBTL.ch GmbH
Delfterstrasse 10
5004 Aarau
Mail: info@sbtl.ch
Tel.: +41 44 586 49 98
© Holder 2024 SBTL.ch GmbH
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