Wer in der Schweiz gewerbsmässig Personen oder Güter auf der Strasse transportiert, benötigt in vielen Fällen eine Transportlizenz. Die Transportlizenz ist eine behördliche Zulassungsbewilligung für Strassentransportunternehmen und wird vom Bundesamt für Verkehr BAV ausgestellt.
Diese Seite erklärt, wann eine Transportlizenz erforderlich ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Möglichkeiten Unternehmen haben, wenn keine eigene fachkundige Person im Betrieb vorhanden ist.
Eine Transportlizenz ist erforderlich, wenn ein Unternehmen gewerbsmässig im Personen- oder Güterverkehr tätig ist und unter die gesetzlichen Lizenzvorschriften fällt. Entscheidend sind unter anderem Fahrzeug, Gesamtgewicht, Transportzweck, Tätigkeit und fachliche Eignung.
Für Unternehmen ist die Transportlizenz ein wichtiger Nachweis: Sie zeigt, dass die Anforderungen an Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Unternehmenssitz erfüllt sind.
Die Transportlizenz ist eine Zulassungsbewilligung für Strassentransportunternehmen. Sie bestätigt, dass ein Unternehmen berechtigt ist, gewerbsmässige Transporte im Personen- oder Güterverkehr durchzuführen.
Die Lizenz ist besonders relevant für Unternehmen, die Transporte als Dienstleistung anbieten, regelmässig Güter für Dritte befördern oder im gewerblichen Personenverkehr tätig sind.
Eine Transportlizenz kann erforderlich sein, wenn ein Unternehmen gewerbsmässig Güter oder Personen transportiert.
Im Güterverkehr betrifft dies insbesondere Unternehmen, die mit Lieferwagen, Lastwagen, Sattelmotorfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen arbeiten. Seit dem 1. Mai 2025 gilt die Lizenzpflicht grundsätzlich für gewerbsmässige Güterbeförderungen mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis mehr als 2,5 Tonnen beträgt.
Eine wichtige Ausnahme gilt für Unternehmen, die Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen über 2,5 Tonnen bis und mit 3,5 Tonnen ausschliesslich für gewerbsmässige Gütertransporte innerhalb der Schweiz einsetzen. Diese sind gemäss BAV von der Lizenzpflicht ausgenommen.
Im Personenverkehr ist eine Lizenz erforderlich, wenn ein Unternehmen gewerbsmässig Personen mit Fahrzeugen transportiert, die für mehr als acht Personen zusätzlich zur fahrzeugführenden Person bestimmt und geeignet sind.
Ein Transport gilt als gewerbsmässig, wenn er gegen eine wirtschaftliche Gegenleistung erfolgt. Das kann eine direkte Bezahlung sein, aber auch eine andere Form der Vergütung oder ein Transport, der Bestandteil eines geschäftlichen Angebots ist.
Nicht jedes Unternehmen erkennt sofort, dass es unter die Lizenzpflicht fallen kann. Deshalb lohnt sich eine Abklärung besonders dann, wenn regelmässig Transporte für Dritte, grenzüberschreitende Transporte oder Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen durchgeführt werden.
Für die Erteilung einer Transportlizenz müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere:
Diese Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass ein Strassentransportunternehmen fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich in der Lage ist, Transporte zuverlässig und gesetzeskonform durchzuführen.
Die fachliche Eignung ist eine zentrale Voraussetzung für die Transportlizenz. Sie kann in der Regel über einen Fachausweis oder über eine geeignete Verkehrsleitung nachgewiesen werden.
Der Fachausweis ist der Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Personen- oder Güterverkehr. Die entsprechenden Prüfungen werden in der Schweiz durch die Branchenorganisationen ASTAG, VöV und Les Routiers Suisses gemeinsam durchgeführt.
Unternehmen, die keine eigene fachkundige Person im Betrieb haben, können prüfen, ob eine externe Verkehrsleitung eine passende Lösung ist.
Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, welcher Weg sinnvoller ist: selbst den Fachausweis absolvieren oder mit einer externen Verkehrsleitung arbeiten.
Der eigene Fachausweis eignet sich vor allem für Unternehmen, die langfristig eigenes Fachwissen im Betrieb aufbauen möchten.
Vorteile:
Zu beachten ist, dass für den Fachausweis Vorbereitung, Prüfung und entsprechender Zeitaufwand nötig sind.
Eine externe Verkehrsleitung kann sinnvoll sein, wenn ein Unternehmen schnell starten möchte, keine eigene fachkundige Person im Betrieb hat oder den Fachausweis nicht selbst absolvieren möchte.
Vorteile:
Die externe Verkehrsleitung übernimmt definierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten, damit die Anforderungen an die fachliche Eignung erfüllt werden können.
Eine externe Verkehrsleitung kann besonders geeignet sein für:
Viele Unternehmen nutzen eine externe Verkehrsleitung zunächst als praktische Lösung und bauen parallel internes Fachwissen auf.
Der Weg zur Transportlizenz läuft in mehreren Schritten:
Die Transportlizenz schafft Rechtssicherheit für Unternehmen, Auftraggeber und Behörden. Sie zeigt, dass ein Unternehmen die Voraussetzungen für gewerbsmässige Transporte erfüllt und fachlich geeignet organisiert ist.
Ohne erforderliche Lizenz können gewerbsmässige Transporte zu Beanstandungen, Verzögerungen, rechtlichen Risiken oder Problemen bei Kontrollen führen.
SBTL.ch unterstützt Unternehmen bei Fragen zur Transportlizenz, zur fachlichen Eignung und zur externen Verkehrsleitung. Wir helfen Ihnen, Ihre Ausgangslage einzuordnen und den passenden Weg zu finden.
Je nach Situation unterstützen wir Sie mit:
Eine Transportlizenz kann erforderlich sein, wenn ein Unternehmen gewerbsmässig Personen oder Güter auf der Strasse transportiert.
Entscheidend sind unter anderem Fahrzeug, Gesamtgewicht, Transportzweck, Einsatzgebiet und die Frage, ob der Transport gegen eine wirtschaftliche Gegenleistung erfolgt.
Im Güterverkehr kann eine Transportlizenz grundsätzlich relevant sein, wenn Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit mehr als 2,5 Tonnen Gesamtgewicht gewerbsmässig eingesetzt werden.
Für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen über 2,5 Tonnen bis und mit 3,5 Tonnen gilt jedoch eine wichtige Ausnahme, wenn sie ausschliesslich für gewerbsmässige Gütertransporte innerhalb der Schweiz eingesetzt werden.
Für die Erteilung einer Transportlizenz müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Dazu gehören die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die fachliche Eignung und ein tatsächlicher sowie dauerhafter Sitz in der Schweiz.
Der Fachausweis weist nach, dass eine Person im Unternehmen die fachliche Eignung für den Personen- oder Güterverkehr besitzt.
Eine externe Verkehrsleitung kann eine Lösung sein, wenn im Unternehmen keine eigene fachkundige Person vorhanden ist oder der Fachausweis nicht selbst absolviert werden soll.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen die fachliche Eignung über eine geeignete Verkehrsleitung nachweisen.
Das kann besonders für KMU, Start-ups oder Unternehmen sinnvoll sein, die rasch starten möchten oder keine eigene Person für den Fachausweis im Betrieb haben.
Die Transportlizenz wird beim Bundesamt für Verkehr BAV beantragt und von diesem ausgestellt.
Für das Gesuch müssen die erforderlichen Nachweise und Unterlagen vorbereitet und elektronisch eingereicht werden.
SBTL.ch unterstützt Unternehmen bei der Abklärung der Lizenzpflicht, bei Fragen zur fachlichen Eignung und bei der Wahl zwischen Fachausweis und externer Verkehrsleitung.
Je nach Ausgangslage begleiten wir Sie auch bei der Vorbereitung der Unterlagen, bei organisatorischen Anforderungen und bei der externen Verkehrsleitung.
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