Was ist die GGBV?

GEFAHRGUTBEAUFTRAGTE in der Schweiz einfach erklärt

Die GGBV ist die Schweizer Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Sie regelt, wann Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen müssen und welche Aufgaben diese Funktion übernimmt.

Für Unternehmen ist die GGBV besonders wichtig, wenn sie gefährliche Güter versenden, verpacken, verladen, befördern oder empfangen. Je nach Tätigkeit, Menge und Häufigkeit der Gefahrguttransporte kann ein Gefahrgutbeauftragter gesetzlich erforderlich sein.

KURZ GESAGT

Die GGBV regelt in der Schweiz, wann Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen müssen. Betroffen sind nicht nur Transportunternehmen, sondern auch Unternehmen, die Gefahrgut versenden, verpacken, verladen, befüllen, befördern oder empfangen. Für viele KMU kann ein externer Gefahrgutbeauftragter eine effiziente Lösung sein.

Was bedeutet GGBV?

GGBV steht für Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Sie legt fest, welche Unternehmen in der Schweiz einen Gefahrgutbeauftragten benötigen und welche Aufgaben mit dieser Funktion verbunden sind.

Der Gefahrgutbeauftragte unterstützt Unternehmen dabei, Gefahrgutvorschriften korrekt umzusetzen, Abläufe zu überwachen und Risiken im Umgang mit gefährlichen Gütern zu reduzieren.

Wer braucht in der Schweiz einen Gefahrgutbeauftragten?

Ein Gefahrgutbeauftragter kann erforderlich sein, wenn ein Unternehmen regelmässig gefährliche Güter versendet, verpackt, verlädt, befüllt, befördert oder empfängt.

Betroffen sein können zum Beispiel:

  • Transportunternehmen
  • Speditionen
  • Chemieunternehmen
  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Handelsunternehmen
  • Lager- und Logistikbetriebe
  • Unternehmen mit Versand von Batterien, Chemikalien, Gasen, Lacken oder Reinigungsmitteln

 

Wichtig ist: Nicht nur der eigentliche Transport kann eine Pflicht auslösen. Auch Tätigkeiten wie Verpacken, Verladen, Befüllen, Versenden oder Organisieren von Gefahrguttransporten können relevant sein.

Brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten? Erste Orientierung

Ihr Unternehmen sollte die Pflicht prüfen, wenn Sie:

  • Gefahrgut versenden oder transportieren lassen
  • gefährliche Güter verpacken, verladen oder befüllen
  • als Spedition, Transporteur oder Auftraggeber tätig sind
  • chemische Produkte, Gase, Batterien, Treibstoffe oder ähnliche Stoffe bewegen
  • regelmässig mit ADR/SDR-pflichtigen Gütern arbeiten
  • Mitarbeitende in Lager, Versand, Disposition oder Verladung mit Gefahrgut beschäftigen
  • unsicher sind, ob Ihre Produkte oder Transporte unter ADR/SDR fallen

 

Wenn Unsicherheit besteht, lohnt sich eine fachliche Einordnung, bevor es bei Kontrollen, im Schadenfall oder in der täglichen Abwicklung zu Problemen kommt.

Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter?

Ein Gefahrgutbeauftragter unterstützt das Unternehmen dabei, die Vorschriften für Gefahrguttransporte korrekt einzuhalten.

Zu den typischen Aufgaben gehören:

  • Überwachung der Gefahrgutprozesse
  • Beratung der Unternehmensleitung und Mitarbeitenden
  • Prüfung von Abläufen, Dokumenten und Verantwortlichkeiten
  • Unterstützung bei Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Beförderungspapieren
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Durchführung oder Organisation von Schulungen und Unterweisungen
  • Mitwirkung bei internen Kontrollen und Audits
  • Unterstützung bei Ereignissen, Zwischenfällen oder behördlichen Fragen

 

Der Gefahrgutbeauftragte sorgt nicht nur für rechtliche Sicherheit, sondern hilft auch, Abläufe im Unternehmen besser zu strukturieren.

Interner oder externer Gefahrgutbeauftragter?

  • Unternehmen können die Funktion intern aufbauen oder eine externe Fachperson beauftragen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Grösse, Gefahrgutaufkommen, internen Ressourcen und gewünschter Betreuung ab.
  • Ein interner Gefahrgutbeauftragter kann sinnvoll sein, wenn ein Unternehmen sehr häufig mit Gefahrgut arbeitet und langfristig eigenes Fachwissen aufbauen möchte. Ein externer Gefahrgutbeauftragter ist häufig eine passende Lösung für KMU, Unternehmen mit schwankendem Gefahrgutaufkommen oder Betriebe, die eine fachkundige Betreuung ohne eigene Ausbildung sicherstellen möchten.
Interner Gefahrgutbeauftragter Externer Gefahrgutbeauftragter
eigene Ausbildung erforderlich sofort verfügbare Fachkompetenz
Fachwissen bleibt im Unternehmen aktuelles Fachwissen durch spezialisierte Fachperson
sinnvoll bei hohem Gefahrgutvolumen ideal für viele KMU und Unternehmen mit begrenzten Ressourcen
interne Zeit- und Weiterbildungskosten planbare externe Betreuung
abhängig von Verfügbarkeit einer internen Person weniger internes Ausfall- oder Kündigungsrisiko

Gefahrgutberatung oder externer Gefahrgutbeauftragter?

Eine Gefahrgutberatung hilft bei einzelnen Fragen, Prozessprüfungen, Klassifizierungen oder Unsicherheiten. Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt dagegen offiziell die gesetzlich geforderte Funktion für das Unternehmen.

Kurz gesagt:

  • Gefahrgutberatung eignet sich für punktuelle Abklärungen und einzelne Fragestellungen.
  • Externer Gefahrgutbeauftragter eignet sich, wenn eine dauerhafte gesetzliche Funktion erforderlich ist.
  • Welche Lösung passt, hängt davon ab, ob nur eine einzelne Frage geklärt werden soll oder ob eine laufende Betreuung nötig ist.

Warum ist die GGBV für Unternehmen wichtig?

Die GGBV hilft Unternehmen, Gefahrgutpflichten strukturiert und nachvollziehbar umzusetzen. Wenn kein erforderlicher Gefahrgutbeauftragter ernannt wird oder die Aufgaben nicht korrekt erfüllt werden, kann das zu Beanstandungen, Sicherheitsrisiken oder rechtlichen Folgen führen.

Eine saubere Organisation unterstützt Unternehmen dabei, Verantwortlichkeiten zu klären, Mitarbeitende richtig zu unterweisen und Gefahrgutprozesse sicherer zu gestalten.

SBTL.ch unterstützt Sie bei GGBV-Fragen

SBTL.ch unterstützt Unternehmen bei der Einordnung ihrer GGBV-Pflichten und bei der Umsetzung im Alltag. Je nach Ausgangslage begleiten wir Sie mit punktueller Gefahrgutberatung oder übernehmen die Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter.

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit GGBV und Gefahrgut:

  • Externer Gefahrgutbeauftragter für Unternehmen
  • Gefahrgutberatung zu ADR/SDR und GGBV
  • ADR 1.3 Unterweisung für beteiligte Mitarbeitende
  • Unterstützung bei Klassifizierung, Verpackung und Dokumentation
  • Jahresbericht und laufende Betreuung
  • Prüfung, ob eine Gefahrgutbeauftragtenpflicht besteht

 

Anfrage über Kontaktformular senden →

Häufige Fragen zur GGBV

GGBV und Gefahrgutbeauftragte
Was ist die GGBV einfach erklärt?

Die GGBV ist die Schweizer Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Sie regelt, wann Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen müssen und welche Aufgaben diese Funktion umfasst.

Sie betrifft Unternehmen, die gefährliche Güter versenden, verpacken, verladen, befördern oder empfangen und dadurch bestimmte Pflichten im Gefahrgutbereich haben können.

Wer braucht in der Schweiz einen Gefahrgutbeauftragten?

Ein Gefahrgutbeauftragter kann erforderlich sein, wenn ein Unternehmen regelmässig mit gefährlichen Gütern zu tun hat.

Betroffen sein können zum Beispiel Transportunternehmen, Speditionen, Chemieunternehmen, Industrie- und Produktionsbetriebe, Handelsunternehmen sowie Lager- und Logistikbetriebe.

Muss auch ein KMU einen Gefahrgutbeauftragten ernennen?

Ja, auch ein KMU kann von der Pflicht betroffen sein, wenn es regelmässig gefährliche Güter versendet, verpackt, verlädt, befördert oder empfängt.

Die Pflicht hängt nicht nur von der Unternehmensgrösse ab, sondern vor allem von den konkreten Tätigkeiten, Mengen, Gefahrgutarten und Abläufen im Betrieb.

Was macht ein externer Gefahrgutbeauftragter?

Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt die Funktion für ein Unternehmen, ohne dass intern eine eigene Fachperson ausgebildet werden muss.

Er unterstützt bei der Überwachung von Gefahrgutprozessen, prüft Abläufe und Dokumente, erstellt den Jahresbericht und begleitet das Unternehmen bei Fragen rund um ADR, SDR und GGBV.

Was ist der Unterschied zwischen Gefahrgutberatung und externem Gefahrgutbeauftragten?

Eine Gefahrgutberatung eignet sich für einzelne Fragen, Abklärungen oder Prozessprüfungen.

Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt dagegen offiziell die gesetzlich geforderte Funktion für das Unternehmen und begleitet die Gefahrgutprozesse laufend.

Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter nach GGBV?

Zu den typischen Aufgaben gehören die Überwachung der Gefahrgutprozesse, die Beratung der Unternehmensleitung, die Prüfung von Abläufen und Dokumenten sowie die Unterstützung bei Schulungen und Unterweisungen.

Ausserdem erstellt der Gefahrgutbeauftragte den Jahresbericht und unterstützt bei internen Kontrollen, Ereignissen oder Fragen von Behörden.

Was passiert, wenn kein Gefahrgutbeauftragter ernannt wird?

Wenn ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, aber keine geeignete Person ernennt, kann dies zu Beanstandungen, organisatorischen Risiken oder rechtlichen Folgen führen.

Auch im Schadenfall oder bei Kontrollen kann eine fehlende oder unklare Zuständigkeit problematisch sein. Deshalb sollte die Pflicht frühzeitig geprüft werden.

Kann SBTL.ch die Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen?

Ja. SBTL.ch unterstützt Unternehmen bei der Einordnung ihrer GGBV-Pflichten und kann die Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen.

Je nach Ausgangslage begleiten wir Sie zusätzlich mit Gefahrgutberatung, ADR 1.3 Unterweisungen, Jahresbericht, Prozessprüfung und laufender Betreuung.