Die GGBV ist die Schweizer Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Sie regelt, wann Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen müssen und welche Aufgaben diese Funktion übernimmt.
Für Unternehmen ist die GGBV besonders wichtig, wenn sie gefährliche Güter versenden, verpacken, verladen, befördern oder empfangen. Je nach Tätigkeit, Menge und Häufigkeit der Gefahrguttransporte kann ein Gefahrgutbeauftragter gesetzlich erforderlich sein.
Für Betriebe: Führen Sie einen Produktions- oder Industriebetrieb? Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle gesetzlichen Pflichtschulungen für Industriebetriebe — von der ADR-1.3-Gefahrgutunterweisung über die Stapler-Unterweisung bis zur Erste-Hilfe-Pflicht.
Die GGBV regelt in der Schweiz, wann Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen müssen. Betroffen sind nicht nur Transportunternehmen, sondern auch Unternehmen, die Gefahrgut versenden, verpacken, verladen, befüllen, befördern oder empfangen. Für viele KMU kann ein externer Gefahrgutbeauftragter eine effiziente Lösung sein.
GGBV steht für Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Sie legt fest, welche Unternehmen in der Schweiz einen Gefahrgutbeauftragten benötigen und welche Aufgaben mit dieser Funktion verbunden sind.
Der Gefahrgutbeauftragte unterstützt Unternehmen dabei, Gefahrgutvorschriften korrekt umzusetzen, Abläufe zu überwachen und Risiken im Umgang mit gefährlichen Gütern zu reduzieren.
Ein Gefahrgutbeauftragter kann erforderlich sein, wenn ein Unternehmen regelmässig gefährliche Güter versendet, verpackt, verlädt, befüllt, befördert oder empfängt.
Betroffen sein können zum Beispiel:
Wichtig ist: Nicht nur der eigentliche Transport kann eine Pflicht auslösen. Auch Tätigkeiten wie Verpacken, Verladen, Befüllen, Versenden oder Organisieren von Gefahrguttransporten können relevant sein.
Ihr Unternehmen sollte die Pflicht prüfen, wenn Sie:
Wenn Unsicherheit besteht, lohnt sich eine fachliche Einordnung, bevor es bei Kontrollen, im Schadenfall oder in der täglichen Abwicklung zu Problemen kommt.
Ein Gefahrgutbeauftragter unterstützt das Unternehmen dabei, die Vorschriften für Gefahrguttransporte korrekt einzuhalten.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
Der Gefahrgutbeauftragte sorgt nicht nur für rechtliche Sicherheit, sondern hilft auch, Abläufe im Unternehmen besser zu strukturieren.
| Interner Gefahrgutbeauftragter | Externer Gefahrgutbeauftragter |
|---|---|
| eigene Ausbildung erforderlich | sofort verfügbare Fachkompetenz |
| Fachwissen bleibt im Unternehmen | aktuelles Fachwissen durch spezialisierte Fachperson |
| sinnvoll bei hohem Gefahrgutvolumen | ideal für viele KMU und Unternehmen mit begrenzten Ressourcen |
| interne Zeit- und Weiterbildungskosten | planbare externe Betreuung |
| abhängig von Verfügbarkeit einer internen Person | weniger internes Ausfall- oder Kündigungsrisiko |
Eine Gefahrgutberatung hilft bei einzelnen Fragen, Prozessprüfungen, Klassifizierungen oder Unsicherheiten. Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt dagegen offiziell die gesetzlich geforderte Funktion für das Unternehmen.
Kurz gesagt:
Die GGBV hilft Unternehmen, Gefahrgutpflichten strukturiert und nachvollziehbar umzusetzen. Wenn kein erforderlicher Gefahrgutbeauftragter ernannt wird oder die Aufgaben nicht korrekt erfüllt werden, kann das zu Beanstandungen, Sicherheitsrisiken oder rechtlichen Folgen führen.
Eine saubere Organisation unterstützt Unternehmen dabei, Verantwortlichkeiten zu klären, Mitarbeitende richtig zu unterweisen und Gefahrgutprozesse sicherer zu gestalten.
SBTL.ch unterstützt Unternehmen bei der Einordnung ihrer GGBV-Pflichten und bei der Umsetzung im Alltag. Je nach Ausgangslage begleiten wir Sie mit punktueller Gefahrgutberatung oder übernehmen die Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter.
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit GGBV und Gefahrgut:
Die GGBV ist die Schweizer Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Sie regelt, wann Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen müssen und welche Aufgaben diese Funktion umfasst.
Sie betrifft Unternehmen, die gefährliche Güter versenden, verpacken, verladen, befördern oder empfangen und dadurch bestimmte Pflichten im Gefahrgutbereich haben können.
Ein Gefahrgutbeauftragter kann erforderlich sein, wenn ein Unternehmen regelmässig mit gefährlichen Gütern zu tun hat.
Betroffen sein können zum Beispiel Transportunternehmen, Speditionen, Chemieunternehmen, Industrie- und Produktionsbetriebe, Handelsunternehmen sowie Lager- und Logistikbetriebe.
Ja, auch ein KMU kann von der Pflicht betroffen sein, wenn es regelmässig gefährliche Güter versendet, verpackt, verlädt, befördert oder empfängt.
Die Pflicht hängt nicht nur von der Unternehmensgrösse ab, sondern vor allem von den konkreten Tätigkeiten, Mengen, Gefahrgutarten und Abläufen im Betrieb.
Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt die Funktion für ein Unternehmen, ohne dass intern eine eigene Fachperson ausgebildet werden muss.
Er unterstützt bei der Überwachung von Gefahrgutprozessen, prüft Abläufe und Dokumente, erstellt den Jahresbericht und begleitet das Unternehmen bei Fragen rund um ADR, SDR und GGBV.
Eine Gefahrgutberatung eignet sich für einzelne Fragen, Abklärungen oder Prozessprüfungen.
Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt dagegen offiziell die gesetzlich geforderte Funktion für das Unternehmen und begleitet die Gefahrgutprozesse laufend.
Zu den typischen Aufgaben gehören die Überwachung der Gefahrgutprozesse, die Beratung der Unternehmensleitung, die Prüfung von Abläufen und Dokumenten sowie die Unterstützung bei Schulungen und Unterweisungen.
Ausserdem erstellt der Gefahrgutbeauftragte den Jahresbericht und unterstützt bei internen Kontrollen, Ereignissen oder Fragen von Behörden.
Wenn ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, aber keine geeignete Person ernennt, kann dies zu Beanstandungen, organisatorischen Risiken oder rechtlichen Folgen führen.
Auch im Schadenfall oder bei Kontrollen kann eine fehlende oder unklare Zuständigkeit problematisch sein. Deshalb sollte die Pflicht frühzeitig geprüft werden.
Ja. SBTL.ch unterstützt Unternehmen bei der Einordnung ihrer GGBV-Pflichten und kann die Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen.
Je nach Ausgangslage begleiten wir Sie zusätzlich mit Gefahrgutberatung, ADR 1.3 Unterweisungen, Jahresbericht, Prozessprüfung und laufender Betreuung.
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