Unsere Workshops in Aarau richten sich an Einzelpersonen, die ihr Fachwissen gezielt erweitern und praktische Fähigkeiten für den Berufsalltag aufbauen möchten. Verständlich vermittelte Grundlagen werden dabei direkt mit praxisnahen Übungen verbunden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung auf die Transportlizenz-Prüfung. Mit unseren Vorbereitungskursen vertiefen Sie wichtige Fachthemen, trainieren prüfungsrelevante Inhalte und bereiten sich gezielt auf die eidgenössische Fachprüfung vor.
Unternehmen finden auf unserer separaten Workshop-Übersicht individuelle Angebote und können dort eine unverbindliche Offerte anfragen.
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Nein, ein bestimmter Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben. Erforderlich ist der Nachweis der fachlichen Eignung durch die bestandene Prüfung oder einen anerkannten befreienden Abschluss.
Die Prüfungsvorbereitung ist individuell. Wer einen Kurs oder E-Learning nutzt, sollte prüfen, ob alle acht Fächer des aktuellen Stoffrahmens abgedeckt sind und die separate Prüfungsanmeldung rechtzeitig erfolgt.
Die Vorbereitung kann im Selbststudium, mit E-Learning, Lernmitteln oder Präsenzunterricht erfolgen. Entscheidend ist, dass alle Fächer des aktuellen offiziellen Stoffrahmens abgedeckt werden.
SBTL bietet online nutzbare Prüfungsvorbereitung an; weitere kombinierte oder begleitete Formate können je nach aktuellem Angebot verfügbar sein. Ein Vorbereitungskurs ersetzt weder die separate Prüfungsanmeldung noch die Prüfung selbst.
Ja. Online-Lernen ist als Vorbereitung möglich; SBTL bietet dafür ein E-Learning an. Die offizielle Prüfung und ihre Anmeldung bleiben davon getrennt.
Achten Sie darauf, dass das Online-Angebot alle acht Fächer des aktuellen Stoffrahmens abdeckt und Rechtsänderungen nachführt. Prüfungsort, Termin, Zulassung und Gebühr bestimmt die offizielle Prüfungskommission.
Ausgangspunkt sind der offizielle Stoffrahmen, die darin genannten Rechtsquellen und die von der Prüfungskommission bezeichneten Lehrmittel. Ergänzende Kurse oder Lernapps sollten daran ausgerichtet sein.
Die Prüfungskommission veröffentlicht die aktuellen Lehrmittel nach Fächern. SBTL bietet ergänzende digitale Vorbereitung an; Übungsfragen eines Anbieters sind jedoch keine amtlichen Prüfungsfragen.
Übungs- und Musterfragen können bei der Vorbereitung helfen, sind aber nur dann amtliche Prüfungsunterlagen, wenn die Prüfungskommission sie ausdrücklich als solche veröffentlicht.
SBTL kann prüfungsnahe Übungsfragen anbieten; daraus lässt sich weder ableiten, dass Originalfragen verwendet werden, noch dass bestimmte Aufgaben an der nächsten Prüfung erscheinen. Massgebend bleibt der offizielle Stoffrahmen.
Die Kosten hängen von Lernformat, Begleitung und enthaltenen Lernmitteln ab. Aktuelle Preise sind direkt auf der jeweiligen Angebotsseite zu prüfen; die offizielle Prüfungsgebühr kommt separat hinzu.
Ein reines E-Learning, kombinierte Lernmittel und Präsenzbegleitung haben unterschiedliche Leistungsumfänge. Eine statische Preisangabe in der FAQ wäre deshalb schnell veraltet und kann Aktionspreise mit regulären Preisen verwechseln.
Der aktuelle Stoffrahmen umfasst acht Fächer: Obligationenrecht, Handels-, Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, kaufmännische und finanzielle Unternehmensführung, Marktzugang, technische Normen und Betrieb sowie Sicherheit im Strassenverkehr.
Die Prüfung wird von der gemeinsamen Prüfungskommission von ASTAG, VöV und Les Routiers Suisses unter Aufsicht des BAV durchgeführt. Für Vorbereitung und Prüfung ist jeweils der aktuelle Stoffrahmen massgebend.
Eine amtliche Schwierigkeitsbewertung gibt es nicht. Die Prüfung deckt acht unterschiedliche Rechts-, Betriebswirtschafts-, Technik- und Sicherheitsthemen ab und verlangt eine breite, aktuelle Vorbereitung.
Massgebend sind Stoffrahmen, Prüfungsreglement und Rechtsquellen. Individuelle Erfahrungsberichte sind keine verlässliche Aussage über Bestehenschancen; sinnvoll sind ein Lernplan, Aufgabenpraxis und rechtzeitige Klärung offener Themen.
Die offizielle Prüfung ist in drei Teile gegliedert. Die jeweils gültigen Zeiten und der persönliche Prüfungsplan werden von der Prüfungskommission mit der aktuellen Ausschreibung beziehungsweise dem Aufgebot festgelegt.
Verlassen Sie sich nicht auf ältere Kurs- oder Erfahrungsangaben. Massgebend sind die aktuellen Unterlagen der Prüfungskommission; die Dauer eines Vorbereitungskurses ist nicht die Dauer der Prüfung.
Die Prüfungskommission bewertet die Prüfung und entscheidet nach dem geltenden Prüfungsreglement und den Ausführungsbestimmungen über das Bestehen.
Punkteverteilung und Bestehensregeln können sich mit den Prüfungsunterlagen ändern. Für eine publizierte FAQ sollten deshalb nur die aktuell von der Prüfungskommission veröffentlichten Kriterien genannt werden, nicht Werte aus Kursunterlagen oder Erfahrungsberichten.
Die Prüfungsgebühr wird von der Prüfungskommission festgelegt und auf der offiziellen Anmeldeseite publiziert. Sie ist von Kosten für Vorbereitungskurse, Lernmittel und der BAV-Gebühr für den Fachausweis zu unterscheiden.
Da Gebühren geändert werden können, sollte die bei der Anmeldung ausgewiesene aktuelle Summe verwendet werden. SBTL-Kurskosten sind private Vorbereitungskosten und nicht Bestandteil der offiziellen Prüfungsgebühr.
In der Regel erwerben Sie die Bescheinigung der fachlichen Eignung durch die offizielle Prüfung; bestimmte eidgenössische Abschlüsse können von der Prüfung befreien. Anschliessend kann ein Transportunternehmen Sie als Verkehrsleiter benennen.
Für die Prüfung braucht es Wohnsitz oder Arbeitsort in der Schweiz. Für die Funktion kommen Zuverlässigkeit, ein Anstellungs- oder Auftragsverhältnis, tatsächliche und dauerhafte Leitung sowie Wohnsitz oder Arbeitsort in der Schweiz hinzu.
Ein Verkehrsleiter muss die fachliche Eignung nachweisen, zuverlässig sein, die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leiten und in einem Anstellungs- oder Auftragsverhältnis zum Unternehmen stehen.
Er oder sie muss Wohnsitz oder Arbeitsort in der Schweiz haben. Bei einem externen Auftragsverhältnis gelten zusätzlich die Grenzen von höchstens vier Unternehmen und insgesamt 50 Fahrzeugen; Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind schriftlich festzuhalten.
Das BAV spricht vom «Fachausweis» beziehungsweise von der «Bescheinigung über die fachliche Eignung» für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güter- oder Personenverkehr.
Der Fachausweis wird nach bestandener Prüfung ausgestellt; bestimmte anerkannte eidgenössische Abschlüsse können von der Prüfung befreien. Der persönliche Fachausweis ist nicht mit der Unternehmenslizenz zu verwechseln.
Das Unternehmen reicht beim BAV ein elektronisches Gesuch ein und weist Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung sowie einen tatsächlichen und dauerhaften Sitz in der Schweiz nach.
Die fachliche Eignung wird durch einen Verkehrsleiter mit anerkanntem Fachausweis oder gleichgestelltem Abschluss erfüllt. Die Person muss in einem Anstellungs- oder Auftragsverhältnis stehen, die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leiten und Wohnsitz oder Arbeitsort in der Schweiz haben.
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