ADR 1.3 Komplett-Schulung — alle acht Funktionen nach ADR 1.4

140,00 CHF

✓ Sofort startklar nach Kauf ✓ 24 Monate gültig ✓ eduQua-zertifizierter Anbieter ✓ Erfüllt ADR 1.3 Schulungspflicht

Alle acht Funktionen nach ADR Kapitel 1.4 in einer Schulung: Verpacken, Befüllen, Versenden, Verladen, Entladen, Empfangen und die Fahrerpflichten unterwegs

Für Mehrfunktionsmitarbeitende, EHS-/QM-Verantwortliche, Auditoren und interne Trainer — deckt alle acht Funktionen nach ADR Kapitel 1.4 ab: Absender (1.4.2.1), Beförderer (1.4.2.2), Empfänger (1.4.2.3), Verlader (1.4.3.1), Verpacker (1.4.3.2), Befüller (1.4.3.3), Betreiber eines Tankcontainers (1.4.3.4) und Entlader (1.4.3.7).

Es gibt Funktionen, die nicht in eine einzelne Rolle passen: Sie erfassen am Morgen einen Versandauftrag, prüfen am Nachmittag eine Verpackung und stehen am Abend selbst an der Rampe. Auch die Fahrerpflichten unterwegs sind enthalten. Die ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 («ADR-Schein») für Fahrzeugführende ersetzt die Schulung nicht.

Mehrere Mitarbeitende? Mengenrabatt ab 5 Lizenzen — Firmenlizenzen im Schulungsportal →
Kategorie:

Beschreibung

ADR 1.3 · Komplett-Schulung

Alle acht Funktionen nach ADR Kapitel 1.4 in einer Schulung: Verpacken, Bezetteln, Befüllen, Tankbetrieb, Versenden, Verladen, Entladen, Empfangen und die Fahrerpflichten unterwegs.

Für Mehrfunktionsmitarbeitende, EHS-/QM-Verantwortliche, Auditoren und interne Trainer, die Verpackungs-, Befüll-, Versand-, Verlade-, Wareneingangs- und Transportprozesse beurteilen oder selbst ausführen.

Auf einen Blick

💰 Preis CHF 140.–
🎓 Format Online-E-Learning
⏱ Dauer ca. 6 Std.
📁 Voraussetzung Keine
📝 Nachweis PDF, 24 Mo.
(alle Funktionen nach ADR 1.4)
🌐 Sprache Deutsch

Was Sie nach der Schulung sicher können

  • Grundlagen & Sicherheit: 9 Gefahrklassen verstehen, Pflichten aller Beteiligten zuordnen, Sicherheits- und Notfall-Massnahmen einleiten, Brandschutz und Erste Hilfe bei Exposition.
  • Verpacken & Bezetteln: UN-Codes auf Verpackungen lesen, Gefahrzettel und Ausrichtungspfeile korrekt anbringen, Umverpackungen richtig kennzeichnen, Verpackungsmängel und Altlabels erkennen.
  • Befüllen & Tankbetrieb: Zulassung, Tankcode und Prüffristen vor dem Befüllen kontrollieren, Füllungsgrad und 20/80-Regel anwenden, Dichtheit und Verschlüsse nach dem Befüllen prüfen, Betreiberpflichten (ADR 2025, 1.4.3.4) und Tankakte kennen.
  • Versenden & Dokumentieren: Gefahrgut im Auftrag identifizieren, UN-Nummer/Klasse/Verpackungsgruppe richtig zuordnen, Beförderungspapiere prüfen, Freistellungen (ADR 2025, 1.1.3.6) anwenden, Versanddaten auf Plausibilität prüfen.
  • Verladen & Sichern: Sichtkontrolle vor der Verladung, Trenn- und Zusammenladeverbote, Warntafeln und Fahrzeugausrüstung prüfen, Ladungssicherung beurteilen, Versandfreigabe und Stop-Kriterien verantworten.
  • Entladen & Empfangen: Pflichten von Entlader (ADR 2025, 1.4.3.7) und Empfänger (ADR 2025, 1.4.2.3) auseinanderhalten, Schadensprüfung bei der Entladung, Rückstände und Reinigung, Wareneingangs-Checkliste anwenden.
  • Fahrerpflichten unterwegs: Rauchverbot und Verhaltensregeln beim Be- und Entladen kennen, Überwachungspflicht beim Abstellen einordnen, Tunnelbeschränkungen aus dem Beförderungspapier lesen, bei Kontrollen unterwegs richtig reagieren, Fahren unter Freistellungen von der ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 abgrenzen.

Mehr Details

Klappen Sie die Themen auf, die Sie interessieren.

Wer profitiert von dieser Schulung?

Es gibt Funktionen, die nicht in eine einzelne Rolle passen: Sie erfassen am Morgen einen Versandauftrag, prüfen am Nachmittag eine Verpackung, stehen danach selbst an der Rampe und nehmen am Abend eine Gefahrgut-Lieferung im Wareneingang an. Oder Sie sind als EHS-Verantwortliche, QM-Beauftragte oder interner Auditor dafür zuständig, die Verpackungs-, Befüll-, Versand-, Verlade-, Wareneingangs- und Transportprozesse beurteilen zu können — auch jene, die Sie selbst nicht ausführen.

Diese Komplett-Schulung ist ein durchgehender Kurs mit eigenem Grundlagenteil und deckt alle acht Funktionen nach ADR Kapitel 1.4 ab: Absender (ADR 2025, 1.4.2.1), Beförderer (ADR 2025, 1.4.2.2), Empfänger (ADR 2025, 1.4.2.3), Verlader (ADR 2025, 1.4.3.1), Verpacker (ADR 2025, 1.4.3.2), Befüller (ADR 2025, 1.4.3.3), Betreiber eines Tankcontainers (ADR 2025, 1.4.3.4) und Entlader (ADR 2025, 1.4.3.7) — zusammen mit der allgemeinen und der sicherheitsbezogenen Unterweisung.

Diese Schulung passt, wenn Sie…

  • in einem KMU Verpackung, Versand, Verladung, Wareneingang und Transport gleichzeitig abdecken,
  • als EHS-, QM- oder Sicherheitsverantwortliche diese Prozessschritte beurteilen müssen,
  • interne Audits durchführen oder Mitarbeitende in diesen Bereichen anleiten,
  • als Berater, externer Auditor oder Treuhänder Kunden im Gefahrgutbereich begleiten,
  • als Gefahrgut-Sachbearbeiter zentral die Versandprozesse steuern.

Wenn Sie selbst am Steuer sitzen: Die Beförderer- und Fahrerpflichten unterwegs sind in dieser Schulung enthalten — Rauchverbot, Überwachung beim Abstellen, Tunnelbeschränkungen, Verhalten bei Kontrollen und das Fahren unter Freistellungen. Diese Unterweisung nach ADR 1.3 ersetzt aber nicht die ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 (den «ADR-Schein»): Wer kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut über den Freigrenzen befördert, braucht diese zusätzlich. Wer schwerpunktmässig fährt, vertieft das Thema am besten mit der Schulung «ADR 1.3 für Beförderer & Fahrzeugführer».

Wichtiger Hinweis: Auch diese Komplett-Schulung ersetzt nicht die Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung (24 Unterrichtseinheiten Präsenz, separate Prüfung, GGBV Art. 16) und auch nicht die ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 für Fahrer.
Welche Inhalte werden vermittelt?

Teil 1 — Grundlagen, Klassifizierung & Sicherheit

  • Was ist Gefahrgut und welche Klassen gibt es
  • Die 9 Gefahrklassen vollständig
  • Aufgabenbezogene Unterweisung: Pflichten aller Beteiligten
  • Sicherheits-, Brand- und Umweltschutz
  • Notfallmassnahmen, Unfallverhütung und Erste Hilfe bei Exposition
  • Die wichtigsten Änderungen ADR 2025

Teil 2 — Verpacken, Bezetteln & Umverpackung

  • UN-Verpackungs-Codes lesen und verstehen
  • Verpackungsgruppen I, II, III
  • Gefahrzettel, Kennzeichnung, Ausrichtungspfeile
  • Umverpackungen korrekt kennzeichnen
  • Sichtprüfung und typische Fehlerbilder

Teil 3 — Befüllen & Tankbetrieb

  • Vor dem Befüllen: Zulassung, Tankcode, Prüffristen und Zustand
  • Beim Befüllen: Füllungsgrad, 20/80-Regel, Sicherheit und Störfälle
  • Nach dem Befüllen: Dichtheit, Verschlüsse und Kennzeichnung
  • Lose Schüttung sowie leere ungereinigte Tanks
  • Betreiberpflichten (ADR 2025, 1.4.3.4), Tankakte und Prüffristen

Teil 4 — Versand, Dokumentation & Freistellungen

  • Gefahrgut im Auftrag erkennen, Rollen im Versandprozess
  • UN-Nummer, Klasse, Verpackungsgruppe
  • Beförderungspapier in allen Pflichtangaben
  • Versanddaten und Dokumente auf Plausibilität prüfen
  • Freistellungen und ihre Grenzen, Praxisfälle Versand

Teil 5 — Verladen, Sichern & Freigabe

  • Rolle an der Rampe und Sichtkontrolle vor der Verladung
  • Verladen, Trenn- und Zusammenladeverbote
  • Beförderungspapier vor der Abfahrt prüfen
  • Warntafeln, 1000-Punkte-Regel und Fahrzeugausrüstung
  • Ladungssicherung, Kipprisiken und Schlusscheck
  • Versandfreigabe und Stop-Kriterien

Teil 6 — Entladen & Empfangen im Wareneingang

  • Der Entlader: wann die Pflicht beginnt, Schadensprüfung, Rückstände
  • Reinigung, Entgiftung und Entfernen der Kennzeichnung
  • Der Empfänger: Annahme, Prüfung nach dem Entladen, Container mit Verstoss
  • Empfänger oder Entlader? Zwei Rollen, zwei Pflichtenkataloge
  • Die betriebliche Wareneingangs-Checkliste

Teil 7 — Fahrerpflichten unterwegs

  • Rauchverbot, Motor abstellen und Verhaltensregeln beim Be- und Entladen
  • Überwachungspflicht beim Abstellen von Gefahrgutfahrzeugen
  • Tunnelbeschränkungen und Tunnelbeschränkungscode im Beförderungspapier
  • Kontrollen unterwegs: mitzuführende Dokumente und Ausrüstung
  • Freistellungen unterwegs (LQ, EQ, 1000-Punkte-Regel)
  • Wann braucht es die ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2?
Wie ist die Schulung didaktisch aufgebaut?
Prinzip Umsetzung im Kurs
Need-to-know Jedes Kapitel beginnt mit konkretem Praxisbezug
Aktives Lernen Bildmarkierung, Auftragsprüfung, Ampelsystem-Entscheide
Spaced Repetition Themen werden kapitelübergreifend wiederholt
Praxisfälle Echte Fallbeispiele aus dem Schweizer Logistikalltag
Merksätze 2 handlungsorientierte Merksätze pro Kapitel
Sofortiger Transfer Übungen am nächsten Arbeitstag direkt anwendbar
Refresher-Logik Erinnerung 60 Tage vor Ablauf des Schulungsnachweises
Was erhalten Sie nach dem Kauf?
  • Qualitätsgarantie: SBTL.ch ist eduQua-zertifizierter Anbieter
  • Personalisierter Schulungsnachweis als PDF (24 Monate gültig)
  • 24 Monate Zugriff auf alle Lerninhalte zum Nachschlagen und für interne Schulungen
  • Automatische Erinnerung vor Ablauf des Nachweises
  • Wiederholungsversuche bei der Abschlussprüfung (3 Versuche, 80% Bestehensgrenze)
  • Bester Wirkungsgrad pro Franken: CHF 140 statt CHF 450 für die vier einzelnen Rollen-Schulungen

Preisvorteil bei dieser Komplett-Schulung

Variante Preis
4 Rollen-Schulungen separat 3 × CHF 120 + 1 × CHF 90 = CHF 450
3 Rollen-Schulungen separat 3 × CHF 120 = CHF 360
Komplett-Schulung CHF 140 — Sie sparen CHF 310

Bei Buchung für mehrere Personen oder Firmenlizenzen: kontakt@sbtl.ch oder +41 44 586 49 98

Wichtiger Hinweis: Diese Komplett-Schulung ist eine Unterweisung nach ADR 1.3 und deckt alle acht Funktionen nach ADR Kapitel 1.4 ab. Sie ersetzt weder die Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung (GGBV Art. 16) noch die ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 für Fahrzeugführende — wer kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut über den Freigrenzen fährt, braucht diese zusätzlich.

Häufige Fragen

Die meistgestellten Fragen zu diesem Thema.

Wie oft muss eine Gefahrgutschulung nach ADR 1.3 wiederholt werden?

ADR 1.3 schreibt keine feste Wiederholungsfrist vor. Die Unterweisung muss bei Stellenantritt, bei Aufgabenwechsel und immer dann erfolgen, wenn sich die Vorschriften ändern. In der Praxis empfehlen Gefahrgutbeauftragte eine Wiederholung alle ein bis zwei Jahre.

Massgeblich ist ADR Abschnitt 1.3.3: Die Unterweisung ist aufgabenbezogen und muss aktuell gehalten werden. Da das ADR alle zwei Jahre überarbeitet wird (zuletzt ADR 2025), ist ein zweijähriger Rhythmus ein sinnvoller Richtwert. SBTL.ch bietet das E-Learning so auf, dass es bei jeder ADR-Revision aktualisiert und erneut absolviert werden kann.

Wie oft muss eine Gefahrgut-Schulung nach ADR 1.3 wiederholt werden?

Die ADR-1.3-Unterweisung muss wiederholt werden, sobald sich die Tätigkeit oder die Gefahrgutvorschriften wesentlich ändern. Ein starres gesetzliches Wiederholungsintervall gibt es nicht, branchenüblich gilt jedoch eine Auffrischung alle ein bis zwei Jahre.

ADR Abschnitt 1.3.3 verlangt, dass alle betroffenen Mitarbeitenden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen werden und die Unterweisung aktuell gehalten wird. Da ADR alle zwei Jahre neu erscheint (zuletzt ADR 2025), empfiehlt sich eine Auffrischung im gleichen Rhythmus. SBTL.ch bietet die Unterweisung als E-Learning an, das jederzeit absolviert und wiederholt werden kann, inklusive dokumentiertem Abschlussnachweis.

Ist eine Gefahrgutschulung online rechtlich anerkannt?

Eine ADR-1.3-Unterweisung kann online durchgeführt werden, wenn sie aufgabengerecht ist und der Arbeitgeber den Erwerb der nötigen Kenntnisse sowie die Aufzeichnungen sicherstellt.

ADR 1.3 schreibt für diese Unterweisung kein bestimmtes Präsenzformat vor. Ein E-Learning ist daher grundsätzlich möglich, genügt aber nicht automatisch für jede Rolle oder praktische Tätigkeit. Es ersetzt insbesondere keine Fahrerschulung und Prüfung nach ADR Kapitel 8.2 und keine vorgeschriebene praktische Einweisung ausserhalb von ADR 1.3.

Was ist eine beauftragte Person im Sinne von ADR 1.3?

Eine beauftragte Person übernimmt im Betrieb konkrete Aufgaben rund um Verpacken, Versenden, Laden, Befördern oder Entladen gefährlicher Güter.

Für die Schulung ist nicht der Titel entscheidend, sondern die tatsächliche Aufgabe. Solche Personen müssen vor der Aufgabenübernahme allgemein, aufgabenbezogen und sicherheitsbezogen unterwiesen werden. Die Funktion ist von der gesetzlich bestellten Gefahrgutbeauftragten Person nach GGBV zu unterscheiden.

Ist eine Gefahrgutschulung nach ADR 1.3 online zulässig?

Ja, die ADR-1.3-Unterweisung ist als E-Learning rechtlich zulässig, weil ADR 1.3 keine Präsenzpflicht vorschreibt. Entscheidend sind die vollständige Vermittlung der aufgabenspezifischen Inhalte und die lückenlose Dokumentation.

ADR Abschnitt 1.3.3 fordert eine aufgabenbezogene Unterweisung und deren Nachweis, macht aber keine Vorgaben zum Format. E-Learning erfüllt diese Anforderung, sofern ein Abschlusstest und ein Unterweisungsnachweis enthalten sind. Das SBTL.ch-E-Learning umfasst beides und ist in sechs Rollenvarianten verfügbar, sodass jede Person nur die für sie relevanten Inhalte absolviert.

Was kostet eine Gefahrgutschulung nach ADR 1.3?

Die Kosten einer ADR-1.3-Schulung hängen vom Format (E-Learning, Firmen-Workshop) und der Teilnehmerzahl ab. Aktuelle Preise für das SBTL.ch-Angebot finden Sie direkt auf sbtl.ch.

Grundsätzlich ist E-Learning pro Lizenz günstiger als ein Präsenzkurs, rechnet sich aber besonders bei mehreren Mitarbeitenden. Firmen-Workshops von SBTL.ch werden auf den Betrieb zugeschnitten und eignen sich, wenn mehrere Rollen gleichzeitig geschult werden sollen. Für Mengenlizenzen lohnt sich eine direkte Anfrage bei SBTL.ch.

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Zusätzliche Information

Thema

Gefahrgut ADR 1.3