Transportlizenz
Mit unserer Hilfe erfolgreich ins Transportgewerbe starten.
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Für Schweizer Unternehmen, die gewerbsmässig Personen und Güter transportieren, gilt die Pflicht zur Transportlizenz. Wir erfüllen die Pflichten nach STUG (Strassentransportunternehmensgesetz) und STUV (Strassentransportunternehmensverordnung). Entsprechend der genannten Verordnungen übernimmt ein von uns gestellter externer Verkehrsleiter die Aufgaben mit der geforderten Zuverlässigkeit und bringt die fachliche Eignung für den Personen- und Güterverkehr mit.
Seit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens 2002, gilt für Unternehmen die Personen und Güter im grenzüberschreitenden Verkehr befördern, eine Lizenzpflicht. Für gewerbsmässige Personen- und Gütertransporte im schweizerischen Binnenverkehr gilt diese Transportlizenzpflicht seit 2004. Nach Ablauf der Übergangfrist tritt am 01.01.2018 die Ausdehnung der Lizenzpflicht auf alle Strassenfahrzeuge für den gewerbsmässigen Transport mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen in Kraft
Im Einzelnen bestimmt das STUG, dass Strassentransportunternehmen im Personenverkehr diejenigen Unternehmen sind, die mit Motorfahrzeugen eine gewerbsmässige Personenbeförderung ausführen und ausser dem Lenker über acht Personen befördern können. Diese Unternehmen benötigen eine Transportlizenz ebenso wie Strassentransportunternehmen im Güterverkehr, die mit Lastwagen, Sattelmotorfahrzeugen beziehungsweise Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen Lasten transportieren. Diese Unternehmen müssen einen Verkehrsleiter mit entsprechender Zulassungsbewilligung zur Überwachung und Kontrolle der Transporte beauftragen.
Als Voraussetzung muss sich Ihr Firmensitz in der Schweiz befinden. Zudem benötigen wir von Ihnen einen Bonitätsnachweis, aus dem die hinreichende finanzielle Eignung Ihrer Firma als Transportunternehmen hervorgeht. Diese Voraussetzung formuliert der Artikel 3 der STUV: Das geforderte Eigenkapital der Unternehmung beträgt minimal CHF 11.000.- für das erste Fahrzeug und für jedes zusätzliche Fahrzeug mindestens CHF 6.000.-. Mit diesen Anforderungen sollen die ausreichende Liquidität und die Kapitalreserven in der Startphase von Transportunternehmen gewährleistet werden.
Der Weg zur eigenen Transportlizenz In diesem Workshop werden Sie optimal auf die Prüfung zur fachlichen Eignung als Strassentransport-Unternehmer im Personen- und Güterverkehr vorbereitet. Die Seminare finden wochentags oder samstags in der Region Aarau statt.
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