Chemieunternehmen arbeiten häufig mit Stoffen, Gemischen oder Produkten, die beim Transport als Gefahrgut gelten können. Dazu gehören zum Beispiel Chemikalien, Laborprodukte, Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Farben, Lacke, Klebstoffe, Gase oder andere gefährliche Stoffe.
Gerade in der Chemiebranche sind korrekte Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation entscheidend. Bereits kleine Fehler können zu Transportverzögerungen, Beanstandungen bei Kontrollen oder Sicherheitsrisiken führen.
Chemieunternehmen müssen Gefahrstoffe korrekt klassifizieren, verpacken, kennzeichnen und dokumentieren. Je nach Tätigkeit können zusätzlich ADR/SDR-Pflichten, eine ADR 1.3 Unterweisung oder ein Gefahrgutbeauftragter nach GGBV erforderlich sein.
SBTL.ch unterstützt Chemieunternehmen bei der Einordnung ihrer Gefahrgutpflichten, bei Schulungen, Prozessprüfungen und auf Wunsch mit der Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter.
In der Chemiebranche entstehen Gefahrgutpflichten nicht erst beim eigentlichen Transport. Auch Tätigkeiten wie Versenden, Verpacken, Verladen, Bereitstellen, Dokumentieren oder Organisieren von Gefahrguttransporten können relevant sein.
Typische Herausforderungen sind:
Unsere Gefahrgutberatung eignet sich für Chemieunternehmen, welche:
Auch Unternehmen, die den Transport an externe Dienstleister übergeben, können als Absender, Verpacker, Verlader oder Auftraggeber eigene Pflichten haben.
In Chemieunternehmen kommen verschiedene Gefahrgutklassen vor. Häufig betroffen sind zum Beispiel:
Die genaue Einstufung hängt vom Produkt, der Zusammensetzung, der UN-Nummer, dem Sicherheitsdatenblatt und den Vorgaben aus ADR/SDR ab.
SBTL.ch unterstützt Chemieunternehmen praxisnah bei der Umsetzung ihrer Gefahrgutpflichten.
Wir unterstützen bei der korrekten Einstufung Ihrer Produkte nach ADR/SDR. Dabei prüfen wir relevante Angaben, Sicherheitsdatenblätter und transportrechtliche Anforderungen.
Wir helfen bei Fragen zu geeigneten Verpackungen, Kennzeichnungen, Gefahrzetteln, UN-Nummern und Beförderungspapieren.
Mitarbeitende, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen entsprechend ihren Aufgaben unterwiesen werden. Wir unterstützen mit praxisnahen ADR 1.3 Unterweisungen für Mitarbeitende in Labor, Produktion, Lager, Versand und Disposition.
Wir prüfen bestehende Abläufe, zeigen mögliche Schwachstellen auf und unterstützen bei der sicheren Organisation von Gefahrgutprozessen.
Wenn Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, kann SBTL.ch die Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen. Dazu gehören unter anderem laufende Betreuung, Überwachung der Prozesse, Schulungen und Jahresbericht.
Wir unterstützen bei der Vorbereitung auf interne Audits, Kundenanforderungen oder behördliche Kontrollen im Gefahrgutbereich.
Nicht jedes Unternehmen benötigt sofort einen externen Gefahrgutbeauftragten. Manchmal reicht eine punktuelle Gefahrgutberatung, um einzelne Fragen zu Klassifizierung, Verpackung, Dokumentation oder Schulung zu klären.
Ein externer Gefahrgutbeauftragter ist dagegen sinnvoll, wenn die gesetzliche Funktion dauerhaft abgedeckt werden muss und regelmässig Gefahrgutprozesse überwacht werden sollen.
Welche Lösung passt, hängt von Ihren Produkten, Mengen, Transportwegen, internen Ressourcen und Tätigkeiten ab.
Chemieunternehmen benötigen eine fachkundige und praxisnahe Begleitung, die nicht nur Vorschriften kennt, sondern auch betriebliche Abläufe versteht. SBTL.ch unterstützt Unternehmen dabei, Gefahrgutpflichten korrekt einzuordnen und umsetzbare Lösungen für den Alltag zu finden.
Ihre Vorteile:
Sie sind unsicher, ob Ihre Produkte korrekt klassifiziert sind, ob Mitarbeitende geschult werden müssen oder ob Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt?
SBTL.ch unterstützt Sie bei der Einordnung Ihrer Ausgangslage und zeigt Ihnen, welche Massnahmen für Ihr Chemieunternehmen relevant sind.
Ein Chemieunternehmen kann einen Gefahrgutbeauftragten benötigen, wenn es regelmässig gefährliche Güter versendet, verpackt, verlädt, befördert oder empfängt.
Ob eine Pflicht besteht, hängt von den konkreten Tätigkeiten, Mengen, Gefahrgutarten und Abläufen im Unternehmen ab. Deshalb sollte die Ausgangslage fachlich geprüft werden.
In der Chemiebranche kommen häufig entzündbare Flüssigkeiten, ätzende Stoffe, giftige Stoffe, Gase, entzündend wirkende Stoffe und umweltgefährdende Stoffe vor.
Typische Beispiele sind Lösungsmittel, Farben, Lacke, Säuren, Laugen, Reinigungsmittel, Laborchemikalien, Aerosole oder organische Peroxide.
Ja, Mitarbeitende, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen entsprechend ihren Aufgaben unterwiesen werden.
Das kann Mitarbeitende in Labor, Produktion, Lager, Versand, Verpackung, Disposition oder Verladung betreffen. Die Unterweisung soll sicherstellen, dass Gefahrgutprozesse korrekt umgesetzt werden.
Gemische und Lösungen werden anhand ihrer Eigenschaften, Zusammensetzung, Sicherheitsdatenblätter, Prüfdaten und der Vorgaben aus ADR/SDR klassifiziert.
Da die Einstufung bei chemischen Produkten komplex sein kann, sollte sie sorgfältig geprüft werden, besonders wenn Sicherheitsdatenblätter unvollständig, unklar oder nicht auf den Transport bezogen sind.
Beim Versand von Chemikalien müssen unter anderem Klassifizierung, UN-Nummer, Verpackung, Kennzeichnung, Gefahrzettel, Beförderungspapiere und Mengenregelungen geprüft werden.
Je nach Stoff, Menge und Transportweg können zusätzliche Vorschriften gelten, zum Beispiel nach ADR, SDR oder weiteren Gefahrgutregelwerken.
Die zulässige Verpackung hängt vom Stoff, der Gefahrgutklasse, der UN-Nummer, der Verpackungsgruppe und den Vorgaben aus ADR/SDR ab.
In vielen Fällen sind geprüfte und zugelassene Verpackungen erforderlich. Eine falsche Verpackung kann zu Beanstandungen, Verzögerungen oder Sicherheitsrisiken führen.
SBTL.ch unterstützt bei der Prüfung transportrelevanter Angaben aus Sicherheitsdatenblättern und bei der Einordnung nach ADR/SDR.
Dazu gehören zum Beispiel Fragen zu UN-Nummern, Gefahrgutklassen, Verpackungsgruppen, Kennzeichnung, Dokumentation und Versandanforderungen.
Ja. Wenn ein Chemieunternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt, kann SBTL.ch die Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen.
Je nach Ausgangslage begleiten wir Ihr Unternehmen zusätzlich mit Gefahrgutberatung, ADR 1.3 Unterweisungen, Prozessprüfung, Jahresbericht und laufender Betreuung.
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