Verkehrsleitung

Wir bieten externe Verkehrsleitung und ebnen den Weg zur Transportlizenz.

1-3 FAHRZEUGE

(550 CHF pro Fahrzeug & Monat)

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4-5 FAHRZEUGE

(450 CHF pro Fahrzeug & Monat)

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AB 5 FAHRZEUGE

(350 CHF pro Fahrzeug & Monat)

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Externer Verkehrsleiter

Unsere Dienstleistung externer Verkehrsleiter hilft Transportunternehmen, die noch nicht über eine Transportlizenz verfügen. Sie können auf diesem Weg vorübergehend oder dauerhaft einen externen Verkehrsleiter einsetzen und so die Transportlizenz für Ihr Unternehmen erlangen.

Aufgaben

Unser externer Verkehrsleiter übernimmt folgende Aufgaben für Sie

  • Kontrolle und Einhaltung der Fahrzeug-Instandhaltung
  • Überprüfung Ihrer Beförderungsverträge und Vereinbarungen
  • Überprüfung der Zuweisung Ihrer Ladung
  • grundlegende Rechnungsprüfung
  • Prüfung der Sicherheitsverfahren

Vorteile

  • Absolute Kostenkontrolle durch unsere klaren Preisstrukturen
  • Keine Ausbildungskosten für einen Verkehrsleiter
  • Keine Vertragsmindestlaufzeiten
  • Zeiteinsparung
  • Kein Abtreten von Firmenanteilen
  • Rechtskonforme Lösung

Hintergrund zur Transportlizenz

Für Schweizer Unternehmen, die gewerbsmässig Personen und Güter transportieren, gilt die Pflicht zur Transportlizenz.Wir erfüllen die Pflichten nach STUG (Strassentransportunternehmens
gesetz) und STUV (Strassentransportunternehmens
verordnung). Entsprechend der genannten Verordnungen übernimmt ein von uns gestellter externer Verkehrsleiter die Aufgaben mit der geforderten Zuverlässigkeit und bringt die fachliche Eignung für den Personen- und Güterverkehr mit. entsprechend der genannten Verordnungen mit.

Wer benötigt eine Transportlizenz?

Seit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens 2002, gilt für Unternehmen die Personen und Güter im grenzüberschreitenden Verkehr befördern, eine Lizenzpflicht. Für gewerbsmässige Personen- und Gütertransporte im schweizerischen Binnenverkehr gilt diese Transportlizenzpflicht seit 2004. Nach Ablauf der Übergangfrist tritt am 01.01.2018 die Ausdehnung der Lizenzpflicht auf alle Strassenfahrzeuge für den gewerbsmässigen Transport mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen in Kraft.

Rechtsgrundlage im STUG zur Transportlizenz

Im Einzelnen bestimmt das STUG, dass Strassentransportunternehmen im Personenverkehr diejenigen Unternehmen sind, die mit Motorfahrzeugen eine gewerbsmässige Personenbeförderung ausführen und ausser dem Lenker über acht Personen befördern können. Diese Unternehmen benötigen Eine Transportlizenz ebenso wie Strassentransportunternehmen im Güterverkehr, die mit Lastwagen, Sattelmotorfahrzeugen beziehungsweise Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen Lasten transportieren.

Ihre Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss

Als Voraussetzung muss sich Ihr Firmensitz in der Schweiz befinden. Zudem benötigen wir von Ihnen einen Bonitätsnachweis, aus dem die hinreichende finanzielle Eignung Ihrer Firma als Transportunternehmen hervorgeht. Diese Voraussetzung formuliert der Artikel 3 der STUV: Das geforderte Eigenkapital der Unternehmung beträgt minimal CHF 11.000.- für das erste Fahrzeug und für jedes zusätzliche Fahrzeug mindestens CHF 6.000.-. Mit diesen Anforderungen sollen die ausreichende Liquidität und die Kapitalreserven in der Startphase von Transportunternehmen gewährleistet werden.