Arbeitssicherheit
Wir Sind Ihr Externer Sicherheitsbeauftragter für effektiven Arbeitsschutz.
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Dem Thema Arbeitssicherheit ist ein hoher
Stellenwert beizumessen. Unternehmen obliegt
es, präventive Massnahmen zu ergreifen, um
die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen und
Risiken für Leib und Leben der Beschäftigten
auszuschliessen. Dabei umfasst Prävention
alles, was dazu beiträgt, sicheres und gesundes
Arbeiten zu gewährleisten. Die Bandbreite der
vorsorglichen Massnahmen reicht von der
ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
über die Unterweisung im Umgang mit
Gefahrstoffen bis hin zur Bereitstellung
geeigneter Schutzausrüstungen. Regelmässige
Überprüfungen des Status quo und eventuell
erforderliche Anpassungen kommen hinzu.
Der Arbeitssicherheitsassistent steht als zuverlässiger Partner an der Seite von Unternehmen und entlastet diese kompetent bei vielfältigen Aufgaben. Zur Dienstleistung gehört die Ermittlung des Gefahrenpotenzials für Mensch und Umwelt, das aufgrund der betrieblichen Tätigkeit besteht. Der erfahrene Experte spürt Gefahrenquellen systematisch auf und prüft alle Arbeitsmittel auf Unbedenklichkeit. Die persönliche Schutzausrüstung der einzelnen Mitarbeiter steht dabei insbesondere im Fokus. So wird ermittelt, ob für jeden Beschäftigten ein Optimum an Arbeitssicherheit gegeben ist. In seiner Funktion als Logistikberater unterstützt der Arbeitssicherheitsassistent Unternehmen unter anderem dabei, Risiken beim Transport von gefährlichen Gütern entgegenzuwirken und die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.
Investitionen in den Arbeitsschutz dienen der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und der Sicherstellung ungestörter Betriebsabläufe. So geht mit jedem Arbeitsunfall und mit jeder arbeitsbedingten Erkrankung einher, dass nicht nur der betroffene Mitarbeiter persönlich Schaden nimmt, sondern auch das Unternehmen. Dabei geht es nicht allein um das Stemmen von teuren Ausfallzeiten, sondern auch um einen möglichen Imageschaden, der sich eventuell negativ auf die Mitarbeitermotivation auswirkt und der Mitarbeiterbindung abträglich ist. Wenn sich Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sicher fühlen können und gesund bleiben, entsteht eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Arbeitssicherheitsassistent und Logistikberater analysiert die Betriebsabläufe ganz genau und macht Ergänzungs- oder Anpassungsvorschläge, wenn eingesetzte Arbeitsmittel oder betriebliche Prozesse hinsichtlich der Arbeitssicherheit Defizite aufweisen. Er dokumentiert die Faktenlage inklusive der jeweiligen Verbesserungsvorschläge und erstellt einen detaillierten Bericht. Darüber hinaus ist es möglich, die Dienstleistung langfristig einzubinden, indem der Experte in regelmässigen Intervallen mit Betriebsrundgängen überprüft, ob sich Gefahrenlagen verändert haben. Auf diese Weise stellen Unternehmen sicher, dass frühzeitig adäquate Schritte eingeleitet werden können, falls neue Gefahrequellen bestehen.
Im Artikel 82 Absatz 1 Unfallversicherungsgesetz (UVG) wird der Arbeitgeber verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Alle Arbeitgeber haben gemäss Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) die Pflicht, die in ihrem Unternehmen auftretenden Gefahren zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach den anerkannten Regeln der Technik zu treffen.