ADR 1.3 Schulung Schweiz – Gefahrgut-Unterweisung am Laptop mit Gefahrzetteln, Fass und Kontrollliste

Gefahrgut-Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR/SDR

ADR 1.3 Schulung Schweiz
Die Pflicht-Unterweisung für alle, die mit Gefahrgut zu tun haben – online oder als Firmenkurs vor Ort

Wer Gefahrgut verpackt, kennzeichnet, verlädt, befördert oder dokumentiert, muss nach Kapitel 1.3 ADR geschult sein – bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. Das gilt für Fahrer ebenso wie für Lager, Versand und Disposition.

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Zwei Wege, ein Ziel

So absolvieren Sie die ADR-1.3-Unterweisung

Beide Wege erfüllen die gesetzliche Unterweisungspflicht nach Kapitel 1.3 ADR/SDR und schliessen mit einem persönlichen Nachweis ab. Wählen Sie, was zu Ihnen passt.

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Unterweisungspflicht

Für wen die ADR-1.3-Unterweisung Pflicht ist

Kapitel 1.3 ADR (in der Schweiz über die SDR, SR 741.621) verlangt eine Unterweisung für alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind – nicht nur für Fahrer.

Fahrerinnen & Fahrer

Beförderung gefährlicher Güter – auch unterhalb der ADR-Schulungsnachweis-Pflicht (z. B. begrenzte Mengen).

Lager & Versand

Annahme, Lagerung, Verladen und Übergabe von Gefahrgut und gefährlichen Abfällen.

Verpackung & Kennzeichnung

Verpacken, Befüllen, Kennzeichnen und Bekleben von Versandstücken.

Disposition & Führung

Planung, Dokumentation und Verantwortung – wer Abläufe steuert, muss die Pflichten kennen.

Inhalte

Was die Schulung abdeckt

Die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR umfasst drei aufeinander aufbauende Bereiche – verständlich vermittelt, mit Bezug zur Praxis.

Allgemeine Sensibilisierung

Aufbau und Zweck der Gefahrgutvorschriften, Gefahrenklassen, Kennzeichnung und Gefahrzettel – was Gefahrgut ist und warum es Regeln gibt.

Aufgabenbezogene Unterweisung

Die Pflichten für die eigene Tätigkeit: klassieren, verpacken, kennzeichnen, Beförderungspapiere, ver- und entladen, Ladungssicherung.

Sicherheit & Verhalten

Risiken, Schutzmassnahmen, Verhalten bei Zwischenfällen und Unfällen sowie der Umgang mit Kontrollen.

Gut zu wissen

Rechtssicher unterwegs – was Sie beachten müssen

Vor Tätigkeitsbeginn & dokumentiert. Die Unterweisung muss vorliegen, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird, und ist vom Betrieb nachweisbar zu dokumentieren. Aufgefrischt wird sie regelmässig – in der Praxis alle zwei Jahre.

Viele Abfälle sind Gefahrgut. Altöl, Lösungsmittel, Farben, Spraydosen oder Lithium-Batterien fallen häufig zugleich unter das Gefahrgutrecht (SDR/ADR) – dann gelten Abfall- und Gefahrgutvorschriften parallel.

Ab der Freigrenze: Gefahrgutbeauftragter. Wer gefährliche Güter über der Freigrenze (1.1.3.6) befördert, muss nach GGBV einen Gefahrgutbeauftragten benennen – intern oder extern. Gerne übernehmen wir das als externer Gefahrgutbeauftragter.

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Häufige Fragen

ADR 1.3 – kurz erklärt

Was ist die ADR-1.3-Unterweisung?

Die gesetzlich vorgeschriebene Schulung nach Kapitel 1.3 ADR für alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind – Fahrer, Lager, Versand, Verpackung und Disposition. Sie ist vor Tätigkeitsbeginn zu absolvieren und zu dokumentieren.

Brauche ich dafür einen ADR-Schulungsnachweis (ADR-Schein)?

Nein. Die ADR-1.3-Unterweisung ist unabhängig vom ADR-Schulungsnachweis für Fahrzeugführer. Wer kennzeichnungspflichtige Mengen über der Freigrenze befördert, braucht zusätzlich den ADR-Schulungsnachweis – das klären wir mit Ihnen.

Wie lange ist die Schulung gültig?

Das Zertifikat ist 24 Monate gültig. Die Unterweisung wird regelmässig aufgefrischt – in der Praxis alle zwei Jahre.

Online-Kurs oder Firmenkurs – was passt besser?

Der Online-Kurs eignet sich für Einzelpersonen und kleine Teams, die flexibel und sofort starten möchten. Der Firmenkurs vor Ort lohnt sich ab 5 Personen und wird auf Ihre konkreten Gefahrgüter zugeschnitten.

Sind Sonderabfälle automatisch Gefahrgut?

Häufig ja. Altöl, Lösungsmittel, Farben oder Lithium-Batterien sind oft zugleich Gefahrgut nach SDR/ADR – dann gelten Abfall- und Gefahrgutrecht parallel. Mehr dazu auf unserer Seite externer Gefahrgutbeauftragter.