SBTL.ch - Transport- und Logistikberater

Als Unternehmen in der Schweiz, das Gefahrgut transportiert oder den Transport in Auftrag gibt, sind Sie verpflichtet, die ADR-Bestimmungen einzuhalten. Dazu gehören unter anderem die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (falls erforderlich), die korrekte Kennzeichnung der Gefahrgüter, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften beim Transport und die Schulung Ihrer Mitarbeiter. Die Nichteinhaltung der ADR Pflichten kann zu empfindlichen Strafen führen. SBTL.ch bietet Ihnen umfassende Gefahrgutberatung und CZV-Kurse, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle ADR Pflichten erfüllt und Ihre Chauffeur korrekt geschult sind.